Zum Hauptinhalt springen 
Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen | Installationstechnik

Irritierende Angaben zum System nach Art der Erdverbindung

ep2/2014, 1 Seite

Ein Betrieb wird von einem EVU mit drei Außenleitern und einem Neutralleiter eingespeist. Für mich ist dies eine typische TT-Einspeisung. Das EVU behauptet jedoch, dass es sich um ein TN-Netz handelt, sagt aber auf Anfrage, dass sie den vierten Leiter als reinen Neutralleiter ohne Schutzfunktion betreiben. Ist es möglich, dass es für Versorgungsunternehmen eine andere Definition für Systeme nach Art der Erdverbindung gibt, als in VDE 0100-100 oder auch in VDE 0100-410 beschrieben? Nach der getroffenen Aussage des EVU muss doch in dem versorgten Betrieb ein geerdeter Schutzleiter errichtet werden. Schließlich sind darauf ja die Maßnahmen zum "Schutz durch Abschalten der Stromversorgung im Fehlerfall" abzustimmen. Was aber ist zu tun, wenn der Stromversorger hartnäckig seine Einspeisung als TN-System bezeichnet und der Betrieb sich weigert, seine Anlagen entsprechend einem TT-System auszuführen?


Seiten

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem hier beschriebenen Anschluss um einen Niederspannungs-Netzanschluss (Hausanschluss) handelt.

Für Planer, Errichter und Betreiber elektrischer Anlagen gelten die anerkannten Regeln der Technik. Laut Energiewirtschaftsgesetz EnWG [1] § 49 (1) sind dies im Fall elektrischer Anlagen die technischen Regeln des VDE e. V.

Die üblichen Netzsysteme (Systeme nach Art der Erdverbindung) sind in der Norm DIN VDE 0100-100 [2] dargestellt und beschrieben.

Der Netzanschluss erfolgt in dem hier vorliegenden Fall über ein Vierleiter-Kabel mit Neutralleiter. Dieser Neutralleiter muss durchgehend hellblau gekennzeichnet sein. Bei einem TN-System müsste der vierte Leiter als PEN-Leiter hingegen grün-gelb gekennzeichnet sein (siehe DIN VDE 0293-308 [3]).

Für Deutschland ist die Variante der durchgehend hellblauen Kennzeichnung für PEN-Leiter laut einer Entscheidung des Komitees 221 „Elektrische Anlagen und Schutz gegen elektrischen Schlag“ nicht zulässig – es sei denn, öffentliche oder damit vergleichbare Verteilungsnetze werden vom TT-System in ein TN-System geändert (siehe hierzu DIN VDE 0100-510 [4]).


Seiten

Quellen

Gesetz u?ber die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013.

DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100):2009-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 1: Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allgemeiner Merkmale, Begriffe.

DIN VDE 0293-308 (VDE 0293-308):2003-01 Kennzeichnung der Adern von Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen durch Farben.

DIN VDE 0100-510 VDE 0100-510:2011-03 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen.

DIN VDE 0100-410 VDE 0100-410:2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

DIN VDE 0100-600 VDE 0100-600:2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen.


Autor
  • T. Haubner
Downloads
Sie haben eine Fachfrage?