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Explosionsgeschützte Beleuchtung

Gesetzliche, normative und technische Grundlagen
ep2/2017, 7 Seiten

Leuchten dürfen nur dann in Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre gebracht werden, wenn sie keine Zündquelle für diese explosionsfähige Atmosphäre darstellen. Dieser Grundsatz gilt natürlich auch für LED-Leuchten, die aufgrund ihrer besonderen Vorteile, wie Energieeinsparung und insbesondere längere Wartungszyklen, für die Industriebeleuchtung prädestiniert sind.


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Autor
  • B. Weis
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