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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Erdung von Duschen und Badewannen

ep7/2012, 3 Seiten

Der Beitrag "Grenzen der Wirksamkeit von FI-Schutzschaltern" (ep 6-2011) hat unter Fachkollegen zu Diskussionen geführt. Der Beitrag erweckt den Eindruck, als wäre die Erdung einer Badewanne fehlerhaft. Die Erdung von Badewannen und Duschen wird in den DIN-VDE-Vorschriften zwar nicht mehr gefordert, ein Verbot für das Anschließen von Badewannen und Duschen an den Potentialausgleich ist uns aber nicht bekannt. Die gängigen Meinungen zu Erdungsmaßnahmen besagen, lieber eine Erdung zu viel als zu wenig durchzuführen. Da durch eine fachgerechte Erdung erst ein Fehlerstrom fließt, kann dann auch eine Sicherung auslösen. Bei dem im Beitrag angeführten Beispiel wäre "Frau Krause" im Fehlerfall unter Spannung ohne Erdung der Badewanne nichts passiert. Steigt sie aber aus der Badewanne, um den Haartrockner von der Steckdose zu trennen, fließt durch sie der volle Fehlerstrom über die nassen Fliesen ab. Bei einer Erdung der Badewanne ist die Person unter Spannung und durch die Erdung würde ein Strom vom Haartrockner sowohl über die Person als auch über das Wasser sowie die geerdete Badewanne abfließen. Der Fehlerstrom wird sicherlich nicht so hoch sein, wie bei einem Heraustreten aus der Badewanne. Wie ist nun bezüglich der Erdung von Badewannen und Duschen zu verfahren? Gibt es ein Verbot, Duschen und Badewannen zu erden?


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Autor
  • H. Tribius
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