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Elektrotechnik | Blitz- und Überspannungsschutz | Schutzmaßnahmen

Einbeziehen von Geländern in den Blitzschutz-Potentialausgleich

ep2/2017, 2 Seiten

Für ein mehrgeschossiges Wohngebäude wurde ein getrenntes LPS-System der Klasse III errichtet. Die Ableitungen befinden sich verdeckt unter der Wärmedämmung. Der Zugang zu den Wohnungen erfolgt über ein innenliegendes Treppenhaus und die umlaufenden Galeriegänge eines Atriums. Außen am Gebäude befinden sich großzügige Balkone. Die Decken des Gebäudes sind zum Teil als Filigrandecken oder in Ortbeton, Wände in Kalksandstein oder Ortbeton ausgeführt. Da die Bewehrung nicht durchgängig elektrisch und mit dem Fundamenterder verbunden ist, sehe ich die Gefahr, dass sich im Falle eines direkten Blitzeinschlages gefährliche Potentiale über Bewehrungseisen auf die metallenen Geländer des Atriums und der Balkone übertragen können. Demzufolge vertrete ich die Meinung, dass die metallenen Geländer in den Blitzschutz-Potentialausgleich einbezogen werden müssen. Fachkollegen sehen dieses Erfordernis nicht, da die Geländer im Atrium innenliegend sind und die Geländer der Balkone einen Trennungsabstand zu den Ableitungen aufweisen.


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Autor
  • F. Ziegler
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