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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Befähigte Person - Teil 4: Berufsausbildung und -erfahrung

luk3/2014, 1 Seite

Wesentlich für die Eigenschaften als Elektrofachkraft und damit als befähigte Person für Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik sind ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Arbeitsgebiet. Man muss daher mit dem Begriff "Elektrofachkraft" und der erforderlichen Befähigung im Allgemeinen den Begriff "geeignet für eine bestimmte Arbeit" verbinden. Daher bezieht sich die Auswahl der Arbeitskräfte als Elektrofachkräfte durch die Führungskräfte und deren Qualifikation auf die jeweils zu erledigende Tätigkeit.


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Autor
  • H. H. Egyptien
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