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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Sicherheitstechnik | Schutzmaßnahmen | Alarm- und Signalgeber

Anordnung von Notbefehlseinrichtungen

ep6/2017, 2 Seiten

Zum Thema Not-Aus und Notbefehlseinrichtung gibt es bei unseren Kunden immer wieder kontroverse Diskussionen, weshalb ich hier den fachlichen Rat suche. Hier meine Fragen: Wann sind diese Einrichtungen leicht und ungehindert erreichbar? Wie groß darf der Abstand zum Bedienenden sein (z. B. bei einem Temperofen mit Doppeltür, von dessen Restwärme nach dem Ausschalten eine Gefährdung ausgehen kann)? Muss ein als Drehschalter ausgeführter roter Hauptschalter auf gelbem Untergrund durch einen Not-Aus mit Pilztastaufsatz und entsprechender Rastfunktion ersetzt werden (z. B. bei einer Formatsäge)? Kann eine Not-Aus-Einrichtung durch RCD, Überstromschutzeinrichtung und Potentialausgleich ersetzt werden?


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Leider sind die Fragen nicht eindeutig. Daher versuche ich nachfolgend die Beantwortung in der Form, wie ich diese Fragen interpretiere.

Begriffe NOT-Halt oder NOT-Aus. Oft werden diese Begriffe falsch verstanden. NOT-Halt bezeichnet eine Handlung in einem Notfall, die dazu bestimmt ist, einen Prozess oder eine Bewegung anzuhalten. NOT-Aus bezeichnet eine Handlung in einem Notfall, die dazu bestimmt ist, die Versorgung mit elektrischer Energie zu einer gesamten Installation oder zu einem Teil einer Installation abzuschalten, falls das Risiko eines elektrischen Schlages oder ein anderes Risiko elektrischen Ursprungs besteht.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei der in dieser Leseranfrage verwendeten Begrifflichkeit NOT-Aus um eine NOT-Halt-Einrichtung handelt.

Schutzmaßnahme oder Notfallmaßnahme. Eine Schutzmaßnahme in der Elektrotechnik ist z. B. eine Maßnahme gegen den elektrischen Schlag infolge gefährlicher Berührungsspannung oder Schutz gegen schädigende thermische Auswirkungen. Die Schutzmaßnahme verhindert z. B. im Fehlerfall das Zustandekommen von gefährlichen Berührungsspannungen an leitenden Oberflächen (Überstromschutzorgan, RCD, Potentialausgleich). Ein NOT-Halt, NOT-Aus kann eine erforderliche Schutzmaßnahme nicht ersetzen!

NOT-Halt und NOT-Aus sind ergänzende Notfallmaßnahmen. Sie dürfen nicht an Stelle oder gar als Ersatz von erforderlichen Schutzmaßnahmen gesehen werden.


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Quellen

DIN EN ISO 13850:2016-05 Sicherheit von Maschinen – Not-Halt-Funktion – Gestaltungsleitsätze.

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 4, S. 49, ausgegeben zu Bonn am 6. Februar 2015; zuletzt geändert durch Artikel 147 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626).

DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.


Autor
  • H. Peppel
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