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Bild: parallelum GmbH
Heizungs- und Wärmetechnik | Energietechnik/-Anwendungen | Personen und Firmen

Heizkosten

Wohnraumvermessung kann für Klarheit sorgen

30.07.2024

Lars Beckmann, Geschäftsführer der parallelum GmbH, gibt Tipps zur Nebenkostenabrechnung.

Nach § 556 BGB sind sowohl private als auch gewerbliche Vermieter sowie Wohnungsbaugenossenschaften verpflichtet, jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, wenn der Mieter monatlich Vorauszahlungen für Nebenkosten leistet. Der Eigentümer muss dabei die Kosten für Wärme und Warmwasser, basierend auf den Verbrauchsdaten, auf die einzelnen Mieter aufteilen.

„Wird hierbei auf Pauschalabschläge gesetzt, kann es zu einer ungerechten Verteilung der Kosten kommen, insbesondere in Wohnkomplexen mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen“, erklärt Lars Beckmann, Geschäftsführer der parallelum GmbH. „Auf der einen Seite werden Mieter unzufrieden, da sie nur ihren individuellen Verbrauch zahlen wollen. Auf der anderen Seite führen zu niedrige Abschläge in langen Heizperioden zu Nachzahlungen, die der Vermieter wiederum auf seine Mieter umlegen muss, um keinen Verlust zu machen. Was hier hilft, ist Transparenz.“ Kommt es zu Unstimmigkeiten in der Nebenkostenabrechnung oder bei der Abschlagszahlung, sind Konflikte bis hin zu Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Um sich abzusichern, ist eine präzisere Methode der Heizkostenberechnung gefragt.

Basis für Miet- und Heizkostengestaltung schaffen

Mieter verbringen oft viel Zeit auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung und sind erleichtert, wenn sie eine passende gefunden haben. Auf der anderen Seite freuen sich viele Vermieter über unkomplizierte Mieter. Um ein langfristig positives Mietverhältnis zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Vermieter von Anfang an mit genauen Zahlen arbeiten. Auch wenn es in manchen Fällen schwierig sein kann, individuelle Verbräuche aufzuzeichnen, ist es besonders in Wohnkomplexen entscheidend, faire und nachvollziehbare Abschläge zu berechnen und zu erläutern. Dies hilft, Konflikte zu vermeiden und möglichen Beschwerden oder Anzeigen vorzubeugen. „Kann ein individueller Verbrauch der Heizkosten durch Zwischenzähler nicht aufgezeichnet werden, eignet sich die Methode der Heizkostenberechnung anhand der Wohnraumgröße“, berichtet Beckmann. „Dazu sollten Vermieter eine Wohnraumvermessung durchführen lassen.“ Moderne und hoch entwickelte digitale Vermessungstechnik ermöglicht eine präzise Bestimmung der exakten Größe jeder einzelnen Wohnung und jedes einzelnen Zimmers. Nach Ermittlung der Wohnraumgröße können die Miet- und Heizkosten dann fair und transparent ermittelt und auf die Mieter umgelegt werden. „Schließlich trägt eine angemessene und begründete Preisgestaltung auch dazu bei, keinen Verlust auf Vermietungsseite zu verursachen, sondern die Einnahmen zu maximieren“, rät Beckmann. „Darüber hinaus stellt die Wohnraumvermessung eine Beweisgrundlage dar, sollte es zu Nachfragen von Mieterseite oder Rechtsstreitigkeiten kommen.“

Mehr als ein Grundriss

Eine digitale Dokumentation des Eigentums ist nicht nur für die Kostenberechnung eine wertvolle Investition. Laut dem Vermieterreport 2024 planen 22 % der Vermieter, künftig umfangreiche Renovierungs- und energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. „Vor Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten ist eine genaue Kenntnis der Bestandssituation, Wohnfläche, Aufteilung und Gebäudestruktur unerlässlich, um die Arbeiten effizient zu planen“, so Beckmann. „Insbesondere bei älteren Bestandsgebäuden können durch Umnutzung oder abweichende Ausführung der ursprünglichen Baugesuche falsche Baupläne vorliegen. Diese müssen im Vorfeld aktualisiert werden, auch um Zeit-, Kosten- und Materialbedarf richtig zu kalkulieren.“ Neben der Vermessung in Innenräumen mittels 3D-Laserscannern ist es möglich, zusätzlich mit Drohnen Fassaden- und Dachflächen komplett aufzunehmen. „Aufgrund der präzisen Fotos lassen sich so Schäden an der Fassade und am Dach erkennen, wo für Eigentümerinnen und Eigentümer Handlungsbedarf besteht“, erklärt Beckmann. „Aus den gesammelten Daten des Gebäudes werden je nach Projekt verschiedene digitale Planungshilfen – vom Grundriss über den Querschnitt bis hin zu einem 3D-Modell des Gebäudes – erstellt.“ Damit sind Vermieter kurz- wie langfristig in der Lage, Renovierungs- und energetische Sanierungsmaßnahmen bequem von zu Hause aus zu planen, ohne die Mieterinnen und Mieter wiederkehrend in der Wohnung zu behelligen.