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Gebäudeausrüstung: Hickhack um Dämmstoff-Entsorgung [Update]

Wird schon keiner sterben

11.08.2017

Die Bundesregierung zog einen Schlussstrich unter die endlose Geschichte um die Entsorgung von Dämmplatten. Seit 1. August 2017 gelten Dämmplatten aus Styropor nicht mehr als Sondermüll. Giftig sind sie trotzdem.

Kurz vor der Bundestagswahl verabschiedete die Bundesregierung eine Rechtsverordnung zur Dämmplatten-Entsorgung. Seit 1. August 2017 dürfen Dämmplatten aus Styropor, die das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, ohne Sondergenehmigung entsorgt werden. Die Styroporplatten sind vom restlichen Bauschutt zu trennen, ansonsten gibt es keine Einschränkungen mehr.

Mit der Rechtsverordnung will die Bundesregierung die Unsicherheiten bei der Entsorgung beseitigen. Weil Dämmplatten mit HBCD im Oktober 2016 als gefährlicher Abfall deklariert wurden, war es den Unternehmen verboten, die Platten wie gewöhnlichen Bauschutt zu entsorgen (ep berichtete).

Kaum bezahlbare Entsorgungskosten

Für die Entsorgung des HBCD-haltigen Styropor musste eine Sondergenehmigung eingeholt werden. Weil die Kapazitäten der Entsorger von Sondermüll begrenzt waren, stiegen die Preise von 150 Euro auf bis zu 8.000 Euro je Tonne. Auf den Baustellen stapelten sich Styroporabfälle. Die Preise waren vor allem für kleinere Bauunternehmen kaum zu verkraften – und nicht jeder Entsorger besaß die technischen Voraussetzungen für die gesetzlich vorgeschriebene separate Müllverbrennung.

Augen zu und durch

Mit der Entscheidung, Dämmplatten aus Styropor per Rechtsverordnung als Bauschutt zu deklarieren, entlastet die Bundesregierung viele Bauunternehmen und private Bauherren. Gleichzeitig kapituliert sie vor der Lobby der Entsorger. Denn das Problem des Brandschutzmittels HBCD ist mit einer Rechtsverordnung nicht aus der Welt zu schaffen. Das Gift wird auf den Bauschutthalden aus dem Styropor gewaschen und sickert ins Grundwasser – wie bisher.


Autor
Name: Jürgen Winkler