Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Ex-Handgeräte
Was muss bei der Überprüfung von Mess- und Prüfgeräten in Kläranlagen insbesondere auch in Hinblick auf den Ex-Schutz beachtet werden?
Seit einiger Zeit wird daran gearbeitet, die vor dem 1. Juni 2015 erschienenen TRBS an die von da an wirksame neue BetrSichV anzupassen. Bis zum Abschluss dieser Aktualisierungen – sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) salomonisch – gelten die bisherigen TRBS weiter, sofern sie nicht zur neuen BetrSichV in Widerspruch stehen [7].
Literatur: [1] Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 4, S. 49, ausgegeben zu Bonn am 6. Februar 2015; letztmalig geändert durch die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 15.November 2016 (BGBl. I, S. 2549).
[2] Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Explosionsschutzprodukteverordnung – 11. ProdSV vom 6. Januar 2016, auch bekannt als Explosionsschutzverordnung – ExVO; BGBl. I 2016 Nr. 2, S. 39.
[3] Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung) Amtsblatt der Europäischen Union vom 29.1.2014, S. L 96/309.
[4] ATEX-Leitlinien – Leitlinie zur Anwendung der Richtlinie 94/9/EG des Europaparlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, 4. Ausgabe Sept. 2012, abgelöst durch Guide to the application of the new Atex Directive 2014/34/EU, 1. Ausgabe April 2016.
[5] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 – Teil 1:2006-09 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen.
[6] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 – Teil 3:2009-06 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß
§ 14 Abs. 6 BetrSichV.
[7] Bekanntmachung des BMAS vom 15. Juni 2015 zur Anwendung der TRBS bzw. TRGS mit Inkrafttreten der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung und daraus resultierenden Änderungen der Gefahrstoffverordnung.
Autor: J. Pester
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