Zum Hauptinhalt springen 
(Bild: A. Purwin)
Betriebsführung und -Ausstattung | Arbeits- und Gesundheitsschutz | Arbeitsschutzunterweisung

Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung

Wenn den Mitarbeiter Gewissensbisse plagen

06.05.2019

Elektriker E, gerade Geselle, will alles richtig machen und natürlich sein Wissen korrekt anwenden. Als sein Arbeitgeber ihn dann anweist, eine Arbeit anders auszuführen, als er es gelernt hat, kommt er ins Grübeln: Muss er die Anweisung des Chefs befolgen, selbst wenn er diese für falsch hält?

Seiten

In der Gewerbeordnung, speziell in § 106 Satz 1 GewO, wird dem Arbeitgeber ausdrücklich ein Weisungsrecht eingeräumt – das Recht, die Arbeitsbedingungen durch – in der Regel mündliche – Anweisungen näher zu bestimmen, aber auch bisherige Arbeitsbedingungen zu verändern.

Rolle des Arbeitsvertrags

Der Arbeitsvertrag konkretisiert in der Regel von den Arbeitsbedingungen:


Seiten