Betriebsführung und -Ausstattung | Arbeits- und Gesundheitsschutz | Arbeitsschutzunterweisung
Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung
Wenn den Mitarbeiter Gewissensbisse plagen
06.05.2019
Elektriker E, gerade Geselle, will alles richtig machen und natürlich sein Wissen korrekt anwenden. Als sein Arbeitgeber ihn dann anweist, eine Arbeit anders auszuführen, als er es gelernt hat, kommt er ins Grübeln: Muss er die Anweisung des Chefs befolgen, selbst wenn er diese für falsch hält?
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In der Gewerbeordnung, speziell in § 106 Satz 1 GewO, wird dem Arbeitgeber ausdrücklich ein Weisungsrecht eingeräumt – das Recht, die Arbeitsbedingungen durch – in der Regel mündliche – Anweisungen näher zu bestimmen, aber auch bisherige Arbeitsbedingungen zu verändern.
Rolle des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag konkretisiert in der Regel von den Arbeitsbedingungen:
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