Normung
Vereinheitlichung von Gegenständen und Verfahren – auch von Begriffen – zum Nutzen der Allgemeinheit. Sie ist das Ordnungsinstrument des gesamten technisch-wissenschaftlichen und persönlichen Lebens.
Allgemeines
Die Normung (engl. standardization) ist in Deutschland eine Aufgabe der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Sie orientiert sich an den Erfordernissen der Allgemeinheit und wird auf nationaler, regionaler sowie internationaler Ebene durchgeführt. Dabei hat die internationale Normung zur Förderung des Welthandels den Vorrang vor der nationalen Normung.
Die Ergebnisse der Normung werden in Normen (engl. public standards) festgelegt. Zuständig für diese Arbeiten und den Konsensprozess ist – außer für die Erarbeitung von Werknormen – hierzulande kraft eines Vertrages mit der Bundesregierung das DIN (Deutsches Institut für Normung e. V.) mit Sitz in Berlin. Es trägt die Gesamtverantwortung für das urheberrechtlich geschützte Deutsche Normenwerk.
DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Eine Anwendungspflicht kann sich jedoch aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus anderen rechtsverbindlichen Bestimmungen ergeben.
VDE-Vorschriftenwerk
Als VDE-Vorschriftenwerk (engl. specifications code of VDE) wird die Sammlung der technischen Festlegungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik bezeichnet, die der gemeinnützige Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) unter dem Dach der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) herausgibt. Diese technischen Festlegungen werden in Gemeinschaftsarbeit von Experten erstellt; sie sind eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Handeln.
Es besteht die tatsächliche Vermutung, dass die nach vereinbarten Grundregeln gemäß DIN 820 erarbeiteten und nach einem öffentlichen Einspruchsverfahren von einer anerkannten Normungsorganisation verabschiedeten Festlegungen im VDE-Vorschriftenwerk sog. „anerkannte Regeln der Technik“ sind. In diesem Fall ist die Mehrzahl der Normenanwender davon überzeugt, dass die willentlich geschaffenen technischen Regeln richtig sind. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich jedoch niemand der Verantwortung für eigenes Handeln; jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.
Blindschaltbild
Übersichtliche Veranschaulichung der Energie-, Informations- oder Massenflüsse (Betriebszustände) einer Produktions- oder elektrischen Anlage auf Wartenfeldern, Schalttafeln, Steuerschränken, Pulten u. dgl.
Das Blindschaltbild entspricht näherungsweise dem Übersichtsschaltplan einer elektrischen Anlage. Es besteht aus Metall- oder farbigen Kunststoffstreifen sowie Schaltsymbolen (Bildzeichen), die auf den Tafeln, Schränken, Pulten u. dgl. befestigt sind. Außerdem sind in das Blindschaltbild die erforderlichen Steuer- und Rückmeldegeräte eingefügt. Leuchtende Blindschaltbilder werden auch
Leuchtschaltbilder genannt.
Masseanschluss
Anschluss elektrischer Betriebsmittel an die normalerweise nicht unter Spannung stehenden, untereinander leitend verbundenen Metallteile einer Maschine oder eines Geräts, z. B. ein Chassis (Masse).
Der Masseanschluss (engl. mass connection) dient vorzugsweise dem Potentialausgleich. Das elektrische Massepotential (Bezugspotential) ist vereinbarungsgemäß null. In Kraftfahrzeugen bildet das leitfähige Fahrgestell die Masse. Es dient zugleich als Rückleiter zum Minuspol der Batterie.
„Masse“ im genannten Sinne ist nicht identisch mit dem Begriff „Körper“ eines elektrischen Betriebsmittels und auch nicht mit der physikalischen Größe „Masse“, der Stoffmenge eines Körpers.
Autor: R. Müller
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