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ep Exklusiv: EU-Bauproduktenverordnung und DIN EN 50575 werden Pflicht

Verschärfte Anforderungen an Kabel und Leitungen

27.06.2017

Ab 1. Juli 2017 sind EU-Bauproduktenverordnung und DIN EN 50575 verpflichtend anzuwenden. Für Elektrohandwerker und E-Planer ergeben sich gravierende Veränderungen. ep Elektropraktiker erklärt, worauf bei Kabel und Leitungen zu achten ist und wie mit Altbeständen verfahren wird.

Die BauPVO in Kürze

Die EU hat im Rahmen ihrer Aufgabe, den Europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren, d. h. Anforderungen an Eigenschaften und die Herstellung von Produkten, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten zu vereinheitlichen, im Jahr 2011 die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) veröffentlicht. Diese ist seit 2013 gültig. Durch die Verordnung wurde die alte Bauprodukten-Richtlinie 89/106/EWG aufgehoben. Die BauPVO fordert eine europaweit einheitliche Klassifizierung von Bauprodukten, die dauerhaft in ein Gebäude eingebracht werden. Dazu gehören nun auch Kabel und Leitungen. Einen allgemeinen Überblick zu den Unterschieden zwischen der gewohnten nationalen Beurteilung und Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten und der europäischen Klassifizierung gab es bereits im Fachartikel „Bauprodukte und Bauteile. Nationale und europäische Klassifizierung“ von ep-Autor Friedemann Schmidt in ep Elektropraktiker 03/2017. Das Fazit des Autors sei hier noch einmal hervorgehoben: „Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung werden ausnahmslos bereits nach europäischen Regeln klassifiziert. Für den Praktiker bedeutet das auch, dass er diese Klassifizierung entschlüsseln und bewerten muss.“ [2] Speziell für die betroffenen Kabel und Leitungen stellt sich die Sachlage nun wie folgt dar.

Klassifizierung, Kennzeichnung 
und Leistungserklärung

Generell gilt: Für Bauprodukte, die nach harmonisierten Normen (hEN) geprüft und zugelassen sowie entsprechend mit einer Leistungserklärung (DoP: Declaration of Performance) und auf dieser Grundlage mit dem CE-Zeichen versehen sind bzw. für die ein Europäisches Bewertungsdokument (European Assessment Document, EAD) als Grundlage für die CE-Kennzeichnung und diese selbst vorliegt, darf es keine weiteren nationalen Anforderungen mehr geben. Die sog. „Wesentlichen Merkmale“ eines Bauprodukts sind im jeweiligen Anhang ZA einer harmonisierten Norm oder in einem Europäischen Bewertungsdokument festgelegt. Informationen zum Inhalt der CE-Kennzeichnung (diese muss z. B. auf der Verpackung oder der Kabeltrommel aufgebracht sein) und zur Leistungserklärung (hinterlegen die Hersteller bevorzugt online) halten die Hersteller und Verbände bereit. Eine Übersicht der bereits harmonisierten Normen führt das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt (hEN-Liste, [3]), das auch die für Deutschland benannte Stelle für die technische Bewertung ist. Die entsprechende (erste) harmonisierte Norm für Kabel und Leitungen ist die DIN EN 50575 „Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“ [4]. Sie ist bereits seit 2016 in Kraft und enthält eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2017. Da die BauPVO damit nun auch für diese Kabel und Leitungen umsetzbar ist, dürfen ab dem 01.07.2017 nur noch den neuen Anforderungen entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden. Lagerware bzw. vorher erworbene Produkte dürfen aber noch „aufgebraucht“ werden, wie einzelne Hersteller, ZVEI und auch ZVEH einstimmig betonen. Ob das empfehlenswert ist, sei vorerst dahingestellt. Während also die Anforderungen in der DIN EN 50575 festgehalten sind, erfolgen die Prüfungen nach den entsprechenden Prüfnormen und die Einteilung anhand der Prüfergebnisse in die Klassen des Brandverhaltens von elektrischen Kabeln und Leitungen nach der DIN EN 13501-6 [5]. Dazu werden Kabel nach ihrem Brandverhalten in sieben Euroklassen eingeteilt. Ihnen liegen verschiedene Prüfverfahren und Klassifizierungskriterien zugrunde. Hinzu kommen drei zusätzliche Eigenschaften: Rauchentwicklung s (smoke), Abtropfen von Material d (droplets) sowie Säurewert a (acidity). Die (niedrigste, unterste oder auch schlechteste) Klasse Fca können Hersteller selbst zertifizieren und einen Leistungsnachweis erbringen (der Zusatz ca steht jeweils für cable), bei den Klassen Dca und Eca muss durch eine benannte Stelle, z. B. das Prüf- und Zertifizierungsinstitut des VDE in Offenbach, eine Typmusterprüfung durchgeführt werden, bei den Klassen Aca bis Cca schließlich werden zusätzlich regelmäßige Werksaudits sowie regelmäßige Musternahmen aus der laufenden Produktion durch die benannte Stelle verlangt [...]
Dieser Auszug ist Teil des Fachartikels "Änderungen bei der Auswahl von Kabeln und Leitungen" aus ep Elektropraktiker 6/2017. Der vollständige Artikel mit Fußnoten und weiterführenden Links ist im Onlinearchiv für epPlus-Abonnenten frei lesbar (hier klicken).
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Autor
Name: Stefan Winterfeldt, Walter Kastler