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Steuerliches Reisekostenrecht

05.02.2015

Am 24.10.2014 veröffentlichte das BMF ein ergänztes Schreiben () zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014. Das bisherige wird aufgehoben und ersetzt. Lediglich bei Mahlzeiten im Flugzeug, Schiff oder Zug erfolgt keine Beanstandung durch die

Finanzverwaltung, wenn diese neuen Regeln erst ab 1.1.2015 angewendet werden.Die aktuellen Regelungen enthalten im Wesentlichen Ausführungen zu folgenden Themen und Beispielen:Begriff der

Am 24.10.2014 veröffentlichte das BMF ein ergänztes Schreiben () zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014. Das bisherige wird aufgehoben und ersetzt. Lediglich bei Mahlzeiten im Flugzeug, Schiff oder Zug erfolgt keine Beanstandung durch die Finanzverwaltung, wenn diese neuen Regeln erst ab 1.1.2015 angewendet werden.

Die aktuellen Regelungen enthalten im Wesentlichen Ausführungen zu folgenden Themen und Beispielen:

  • Begriff der ersten Tätigkeitsstätte zu Werksgeländen oder Großbaustellen und zu Baucontainern, bei den Verpflegungspauschalen zur Übernachtung, zur Tätigkeit über Nacht, zur Höhe der Pauschale, wenn der Rückreise- und Anreisetag bei mehreren Auswärtstätigkeiten auf denselben Kalendertag fallen; zur Höhe der Pauschale, wenn die An- und Abreise vom Inland ins Ausland oder umgekehrt durchgeführt wird,

  • Mahlzeitengestellung und -kürzung,

  • was als Mahlzeit angesehen wird – wann eine Kürzung in welcher Höhe vorzunehmen ist, bei Einladung von Mitarbeitern verschiedener Gesellschaften innerhalb von Konzernen,

  • Drei-Monatsfrist zum Begriff derselben Tätigkeitsstätte,

  • Unterkunftskosten anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit,

  • Zusammenfassung bestimmter Aufwendungsarten bzw. auch der zusammengefassten Abrechnung mehrerer Reisen zur Ermittlung des Höchstbetrags steuerfreier Leistungen für Reisekosten.

(R. K.)