Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Sichere Instandhaltung von Maschinen
Instandhaltungsarbeiten bezeichnen die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustandes oder der Rückführung in diesen. Sie umfassen insbesondere Inspektionen, Wartungen sowie Instandsetzungen und erfordern die Berücksichtigung der Vorgaben der europäischen Maschinenrichtlinie, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gebrauchsanweisungen der Hersteller.
- Maschinen sind so zu konstruieren, zu bauen und auszurüsten, dass eine Minimierung späterer Anlässe für ein Eingreifen erreicht wird. Kann ein Eingreifen herstellerseitig nicht ausgeschlossen werden, so muss die Konstruktion dies sicher und einfach gewährleisten.
- Einrichtungs- und Wartungsstellen sind so zu konzipieren, dass sie außerhalb der Gefahrenbereiche liegen. Die Betriebsarten sowie die Steuerung sind so auszulegen, dass u. a. Instandhaltungsarbeiten bei stillgesetzter Maschine durchgeführt werden können. In regelmäßigen Abständen sind jedoch Eingriffe z. B. zur Störungsbeseitigung an Werkzeugen oder Transfereinrichtungen erforderlich. Zur sicheren Durchführung der Arbeiten sind ergänzende Maßnahmen zu ergreifen. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Auswahl der Steuerungs- und Betriebsarten zu.
- Bei automatischen Maschinen, wie z. B. Bearbeitungszentren oder Industrierobotern, sind Schnittstellen zum Anschluss von Fehlerdiagnoseeinrichtungen vorzusehen.
- Die Montage/Demontage von Maschinenteilen soll möglichst unter Verwendung technischer Hilfsmittel und nach festgelegten Arbeitsverfahren erfolgen können.
- Bedientableaus und -stände sowie Instandhaltungsbereiche müssen gefahrlos zu erreichen sein.
- Bei manuellen Eingriffen muss eine Gefährdung durch bewegte Maschinenteile ausgeschlossen sein. Hierzu sind auch für Instandhaltungsarbeiten Einrichtungen vorzusehen, die eine Trennung von jeder einzelnen Energiequelle ermöglichen. Diese sind eindeutig zu kennzeichnen und müssen abschließbar sein, sofern eine Wiedereinschaltung eine Gefahr verursachen kann.
- Bei elektrisch betriebenen Maschinen, die über Steckverbindungen angeschlossen sind, ist eine Trennung von der Energieversorgung durch die Steckverbindung ausreichend, sofern das Bedienungspersonal die permanente Trennung der Steckverbindung von jeder Zugangsstelle zur Maschine aus kontrollieren kann.
- In der Vergangenheit waren wiederholt Unfälle durch Restenergie oder gespeicherte Energien zu beklagen, die trotz Trennung von Energiequellen zu Bewegungen von Werkzeugen oder bewegten Maschinenteilen führten. Die Konstruktion muss daher gewährleisten, dass mögliche Rest- oder gespeicherte Energien ohne Gefährdungen abgeführt werden können.
Eine vollständige Trennung von allen Energiequellen kann in Einzelfällen unerwünschte Probleme hervorrufen, z. B. den Verlust von Werkstückpositionierungen oder Datensätzen zum Fertigungsstatus. In solchen Fällen sind konstruktive und steuerungstechnische Lösungen zu erarbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Autor: R. Lux
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

