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Durch fehlerhaften Anschluss liegt Spannung am Mast der Leuchte (Foto: ep Leser)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Leseranfrage

Schutzleiteranschluss an einer öffentlichen Beleuchtung

26.06.2018

Wenn eine Elektrofachkraft bei der Reparatur an einer Parkbeleuchtung einen elektrischen Schlag am Mast erleidet, muss wohl eine fehlerhafte Beschaltung vorliegen. Anlass genug, um über die anzuwendende Schutzklasse der Parkbeleuchtung zu diskutieren.

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Mast und Leuchte. Ob Mast und Leuchte als Einheit in Schutzklasse I zu betrachten sind (Herstellerauskunft), kann ich nicht bewerten, obwohl aufgrund der Beschreibung des Anfragenden das so nicht gesehen werden kann. Auch wenn die Leuchte der Schutzklasse I am leitfähigen Mast befestigt ist, wird aber der Mast nicht zwangsläufig zu einem Betriebsmittel der Schutzklasse I, vorausgesetzt es werden im Mast nur Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung oder Betriebsmittel der Schutzklasse II verwendet, siehe oben.

Im Übrigen kann es ausreichend sein, sofern der Mast mit in die Schutzleiterschutzmaßnahme einbezogen werden muss, dass dies durch die Befestigung der leitfähigen Leuchte – die mit dem Schutzleiter verbunden ist – in die Schutzleiterschutzmaßnahme mit einbezogen wird. Dies gilt auch bei lackierten Teilen, sofern der Lack entfernt wird oder lackdurchdringende Verbindungselemente vorgesehen werden.

Fazit. Zum Zeitpunkt der Errichtung war die DIN VDE 0100-714 (VDE 0100-714):2002-02 [3] anzuwenden, wobei die Anforderung bezüglich Schutzleiter und Betriebsmittel der Schutzklasse II bzw. mit doppelter oder verstärkter Isolierung sich in der ungültigen und der gültigen Norm kaum unterscheiden.

Allerdings waren die Aussagen im ungültigen Teil 714 [3] etwas aufschlussreicher. Im Abschnitt 714.413.2 von DIN VDE 0100-714 (VDE 0100-714):2002-02 [3] war folgendes festgelegt: „Ein Schutzleiter darf nicht an Betriebsmittel der Schutzklasse II angeschlossen werden und die leitfähigen Teile des Lichtmastes dürfen nicht absichtlich mit der Erdungsanlage verbunden werden.

Anmerkung. Lichtmaste, die Bestandteil des Betriebsmittels ,Außenleuchte der Schutzklasse II‘ sind, dürfen somit nicht an Schutzleiter angeschlossen werden. Lichtmaste, die nicht Bestandteil eines Betriebsmittels der Schutzklasse II sind, dürfen mit dem Schutzleiter verbunden werden.“ Der Querschnitt darf auf 2,5 mm2 verkleinert werden, da es sich um eine geschützt verlegte Schutzleiterverbindung handelt.

Ein Schutzleiter muss aber am leitfähigem Mast angeschlossen werden, wenn sich im Mast basisisolierte Leitungen oder andere nur Basisschutz versehene Betriebsmittel befinden.

Autor: W. Hörmann

Literatur:

[1] DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen.

[2] DIN VDE 0100-714 (VDE 0100-714):2014-02 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-714: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Beleuchtungsanlagen im Freien.

[3] DIN VDE 0100-714 (VDE 0100-714):2002-01 (ungültig) Errichten von Niederspannungsanlagen – Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Beleuchtungsanlagen im Freien.

[4] DIN VDE 0660-505 (VDE 0660-505):1998-10 Niederspannung-Schaltgerätekombinationen – Bestimmung für Hausanschlußkästen und Sicherungskästen.

[5] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

[6] DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2012-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter.

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