
Normen und Vorschriften: Wärmepumpen in Wohngebieten
Schallschutz bei Wärmepumpen (Kopie 1)
Im Neubau werden oft Luft/Wasser-Wärmepumpen eingesetzt. Speziell in Wohngebieten kann ihr Schall die Nachbarn stören. ep erklärt, welche Normen und Vorschriften für den Schallschutz zu beachten sind.
Für die Festlegung des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes ist ein Plan notwendig, der neben dem Aufstellort der Wärmepumpe auch reflektierende Wandflächen und die Fenster von schutzbedürftigen Räumen enthält.
Nach TA Lärm genügt es üblicherweise nicht, nur die Schallimmissionen durch die Wärmepumpe zu betrachten. Die Richtwerte gelten für die Gesamtbelastung durch das Zusammenwirken sämtlicher relevanter Schallquellen. Der Nachweis der Gesamtbelastung entfällt, wenn die Richtwerte um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden.
Die Erfüllung der Anforderungen ist getrennt für den Tag- und den Nachtbetrieb nachzuweisen. Beim Ansatz eines schallreduzierten Nachtbetriebes der Wärmepumpe ist zu berücksichtigen, dass damit meist eine Leistungsminderung verbunden ist und außerdem nicht alle Immissionsschutzbehörden diese Einstellung akzeptieren.
Für die Beurteilung von Wärmepumpen nach dem vereinfachten Prognoseverfahren wurden in Abstimmung mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz folgende Annahmen getroffen: