
Normen und Vorschriften: Wärmepumpen in Wohngebieten
Schallschutz bei Wärmepumpen (Kopie 1)
Im Neubau werden oft Luft/Wasser-Wärmepumpen eingesetzt. Speziell in Wohngebieten kann ihr Schall die Nachbarn stören. ep erklärt, welche Normen und Vorschriften für den Schallschutz zu beachten sind.
Der maßgebliche Immissionsort, an dem diese Werte einzuhalten sind, befindet sich 0,5 Meter (außerhalb des Gebäudes) vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten vom Geräusch betroffenen schutzbedürftigen Raumes – üblicherweise ist das der der Wärmepumpe nächstgelegene Raum.
Für betriebseigene Anlagen liefert die TA Lärm keine Vorgaben, für betriebsfremde Anlagen werden die Werte aus der DIN 4109 von 1989 genannt: tags 35 dB(A) und nachts 25 dB(A).
Die dort genannten Vorgaben entsprechen oft nicht den Kundenanforderungen. Daher sollte nach Möglichkeit eine Auslegung nach VDI 4100 (Schallschutz im Hochbau) vorgenommen werden. Diese sieht drei Schutzstufen für betriebsfremde Anlagen und zwei Schutzstufen für den Schallschutz innerhalb von Wohneinheiten vor.
Prognoseverfahren nach TA Lärm
In der TA Lärm ist ein vereinfachtes Prognoseverfahren beschrieben, mit dem der Beurteilungspegel des Schalldruckes am maßgeblichen Immissionsort rechnerisch aus dem Schallleistungspegel bestimmt werden kann.