
Rauchwarnmelderpflicht
Sachsen mögen's heiß
Mit Berlin und Brandenburg fielen die letzten Bastionen der Rauchwarnmelder-Verweigerer. Nur Sachsen schert aus – und ein Hamburger Blatt wütet gegen den Brandschutz.
Sage keiner, der Berliner Senat wäre nur in den Disziplinen "Arbeitsverweigerung" und "Selbstdemontage" Spitze. Zur allergrößten Überraschung beschlossen die Abgeordneten noch vor den Parlamentsferien im Juli und der Berlinwahl im September das Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO BE) (hier als PDF) – und veröffentlichten es auch gleich im Gesetzblatt. Damit tritt die Rauchwarnmelderpflicht in Berlin am 1. Januar 2017 in Kraft.
Der Brandenburger Landtag hatte den Gesetzgebungsprozess über die Rauchwarnmelder bereits im April abgeschlossen. Beide Bundesländer waren so klug, mit identischen Gesetzestexten zu arbeiten. Der Zusammenschluss von Berlin und Brandenburg ist ja nur aufgeschoben, nicht aufgehoben.
Von allen Bundesländern waren Berlin und Brandenburg bei der Gesetzgebung zu Rauchwarnmeldern Letzter und Vorletzter. Doch sie rollen das Feld von hinten auf.
In den meisten Bundesländern sind Rauchwarnmelder nur in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren vorgeschrieben. Die Hauptstadt und ihr Umland gehen wesentlich weiter:
§ 48 Abs. 4 BauO BE:
In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.