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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Rauchwarnmelderpflicht in den Bundesländern
01.10.2019
Wo Rauchwarnmelder installiert werden müssen, hängt insbesondere vom Ort bzw. dem Raum ab. An welchen Orten ist dies in Berlin verpflichtend?
Frage:
Für welche Räume des normalen Wohnungsbaus besteht in Berlin eine Verpflichtung für den Einbau von Rauchwarnmeldern?
Antwort:
Im ersten Moment eine simple Frage, die aber lediglich mit der einfachen Aufzählung von Räumen nicht zu beantworten ist.
Nach dem „Dritten Gesetz zur Änderung der BauO für Berlin“ sind Rauchwarnmelder (RWM) nun auch in Berlin Pflicht; verankert in: BauO Bln § 48 Wohnungen [1], Absatz (4) „In Wohnungen müssen
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.
Literatur:
[1] Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin, veröffentlicht am 28. Juni 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl).
- Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
- Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“
- In einer Standardküche ist i. d. R. eine Dunstabzugshaube zu finden, die Kochschwaden nach außen leitet oder so fein verteilt, dass sie nicht erst am RWM ankommen.
- Wenn das nicht hilft, gibt es noch die natürliche Lüftung durch das Öffnen des Fensters, was künftig sogar vermehrt durch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung etc. ersetzt wird. Und wenn nicht, sehe man sich einmal die aktuellen Küchenentwicklungen an, die Rauchschwaden so absaugen, dass über dem Herd keine Abzugshaube mehr hängen muss.
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.
Literatur:
[1] Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin, veröffentlicht am 28. Juni 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl).