Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Prüfung nach Versetzen mehrerer Maschinen
Welche Normen kommen nach dem Umsetzen von Maschinen zur Anwendung?
Frage:
In unserem Unternehmen wurden elektrische Fertigungsmaschinen abgeklemmt, örtlich versetzt und wieder angeklemmt. Meiner Meinung nach ist danach lediglich eine Prüfung der Versorgungsanlage nach DIN VDE 0100-600 notwendig. Eine Prüfung der Maschine nach DIN EN 60204-1 kommt für mich nicht in Frage, da an der Maschine nichts verändert wurde und es sich um eine Errichternorm handelt. Lediglich die Prüfung nach DIN VDE 0105-100 könnte für das gute Gewissen in Erwägung gezogen werden, um nachzuweisen, dass der ordnungsgemäße Zustand erhalten geblieben ist. Wie beurteilen Sie unsere Situation?
Antwort:
Grundsätzlich ist nach einem Maschinenumzug zunächst die Prüfung der Einspeisung nach den Regeln der DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [1] notwendig.
Allerdings muss weitergehend betrachtet werden, ob mit dieser Prüfung die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) [2] eingehalten werden. In § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln heißt es: „(1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:
die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel,
die rechtzeitige Feststellung von Schäden,
die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.
Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage stattfinden.“
Es muss also nur das geprüft werden, was im Rahmen des Umzugs verändert wurde oder kaputt gegangen sein könnte. Eine komplette Maschinenprüfung wird auch von der BetrSichV nicht gefordert.
Wenn sich nun die Werte der Schleifenimpedanz der Einspeisung am neuen Aufstellungsort verschlechtert haben sollten, so ist zu prüfen, ob die Abschaltbedingungen auch weiterhin für die Stromkreise innerhalb der Maschine ausreichen. Hier kann man sich dann auf eine Stichprobe des schlechtesten anzunehmenden Falls beschränken.
Umfang der Demontage. Eine tiefergehende messtechnische Prüfung ist normalerweise erst erforderlich, wenn die Maschine für den Umzug auch elektrotechnisch zerlegt wurde, also auch Leitungen abgeklemmt und nicht nur Stecker getrennt wurden.
Wird die Maschine am neuen Aufstellungsort sogar anders aufgebaut, Leitungsstrecken ausgetauscht, oder umgebaut, so ist mindestens eine teilweise Prüfung nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [3] erforderlich. Einen guten Überblick gibt hier die Tabelle 9 in [3], in der verschiedene Szenarien zu Aufbau und Prüfung von Maschinen erklärt werden.
Autor: M. Lochthofen

