Aus der Praxis
Prüfung des Neutralleiters
In einem Artikel aus der Elektropraxis setzt sich der aktuelle ep 03/2018 mit den Gefahren und Brandfolgen einer Neutralleiterunterbrechung auseinander. Welche Folgen für die beteiligten Personen und Firmen durch den Schaden einer nicht erkannten Neutralleiterunterbrechung entstehen können, soll im Folgenden dargestellt werden.
Kann eine Neutralleiterunterbrechung unentdeckt bleiben? Ist man nicht geneigt sofort zu sagen, in solch einem Fall wurde beim Prüfen aber tüchtig gepfuscht? Vorsicht! Hätten Sie diesen Fehler (Bild 1) bei einer Erstprüfung oder einer Wiederholungsprüfung wirklich gefunden?
Steckdose ohne Neutralleiter
Die im Bild 1 dargestellte Steckdose mit dem nicht angeschlossenen Neutralleiter hatte alle Prüfungen unentdeckt überstanden. Aus welchem Grund dieser Fehler auch beim Betreiben der angeschlossenen Geräte lange Zeit nicht aufgefallen ist, darüber hatten wir schon berichtet [1]. Dass ein erheblicher Schaden entstehen kann, wenn die an eine solche Steckdose angeschlossenen Verbrauchsgeräte eine unsymmetrische Belastung darstellen, zeigt die Praxis [1]. Der technische Zusammenhang wird im Bild 2 erkennbar.
Es mag noch angehen, wenn ein paar Glühlampen erlöschen und die Tontechnik ausfällt. Brennende Dekorationen hingegen, Panik auf unbeleuchteten Wegen bei einer Großveranstaltung, versagende Medizintechnik der Ersten Hilfe, Derartiges hat schon ganz andere Dimensionen.
Es war recht interessant, die Meinungen der Beteiligten, der Sachverständigen und die Richtersprüche mehrerer Instanzen zu hören, als es um das Zuweisen und Verteilen der Schuld sowie der im vorliegenden Fall entstandenen Kosten ging.
Ich bin es nicht gewesen
Was meinen Sie, wem die Schuld für die abgefackelten Geräte zuzuweisen ist? Dem Errichter oder dem Betreiber der Anlage/Steckdose? Der für Wiederholungsprüfungen zuständigen Elektrofachkraft? Nein, so sagten sie alle. Und jeder brachte gute Gründe dafür vor, warum die Anderen auf die Anklagebank gehörten, zumindest anteilig mit einer Popo-Backe. Und jeder berief sich immer auf VDE, BGV, BGB usw.
Vor allem aber, so meinten sie, trifft den die Schuld, der seine dann in Flammen aufgehenden ortsveränderlichen Geräte über seinen ebenfalls ortsveränderlichen Verteiler an diese Steckdose angeschlossen hat. Hätte er geprüft, ob die Steckdose ein ordnungsgemäßes Betreiben seiner „mobilen Anlage" zulässt, wäre nichts passiert. Technisch gesehen ist das wohl auch nicht zu bestreiten.
Was meint die Fachkraft?
Für jeden, der sich auch ohne Richterspruch für Elektrosicherheit verantwortlich fühlt, bleiben zwei Fragen: Sollte der Benutzer der Steckdose diese kontrollieren, bevor er seine Tontechnik oder andere wertvolle, wichtige Gebrauchsmittel anschließt?
Wie kann auf rationelle Weise und sicher kontrolliert werden, ob der Neutralleiter eines Drehstromabgangs angeschlossen ist? In Anbetracht der steigenden Anzahl der an wechselnden Standorten einzurichtenden Anlagen wäre es wohl erforderlich, bei jeder Erst- und Wiederholungsprüfung an jedem Drehstrom-Abgang den Neutralleiter ähnlich wie den Schutzleiter zu kontrollieren. Darüber steht tatsächlich nichts in den Normen und auch nicht in den zum Thema erschienenen Fachbüchern. Bei keiner der aus anderen Gründen vorgegebenen Prüfungen, z. B. die Schleifenwiderstandsmessung oder die Drehfeldbestimmung, ist das Vorhandensein des Neutralleiters eine Voraussetzung für die positive Beurteilung des betreffenden Prüfschritts.

