Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Prävention wichtiger denn je: Blitzschutz ist vorbeugender Brandschutz
Maßnahmen gegen Blitz- und Überspannungseinwirkung sind wesentliche Bausteine im Schutzkonzept von Gebäuden. Sie bilden die Basis, um Brände zu verhindern, Menschen vor Verletzungen zu schützen und empfindliche wichtige Technik vor Schäden zu bewahren – Schutzziele, die zudem auf normativen Forderungen und auch gesetzlichen Vorschriften beruhen.
Bereits im 18. Jahrhundert wurde im deutschen Bauordnungsrecht gefordert, ein Blitzschutzsystem zu errichten. Bis heute haben diese Forderungen in diversen Gesetzen, Normen, Richtlinien und Vorschriften Bestand. Neben der Verfügbarkeit von Anlagen sowie dem Schutz von wirtschaftlichen Gütern steht – bis heute – vor allem der vorbeugende Brand- und Personenschutz im Vordergrund. Durch das sich zunehmende Gewitteraktivitäten werden die Gefahren auch im privatwirtschaftlichen Bereich als Bedrohung wahrgenommen. Neue Rahmenbedingungen verlangen zudem nach verstärkten präventiven Maßnahmen gegen Blitz- und Überspannungsgefahren: Gebäude werden intelligent und beinhalten eine Vielzahl vernetzter, empfindlicher und kritischer Systeme bzw. technischer Komponenten.
Gesetzliche und normative Vorgaben
Bei Objekten, die dem Bauordnungsrecht unterliegen, definieren die Bauordnungen der Länder, wann ein Blitzschutzsystem zu errichten ist. Entscheidungsgrundlage ist hier u. a. die Risikoanalyse nach DIN EN 62 305-2. Bei Sonderbauten in den jeweiligen Bundesländern gilt es grundsätzlich zu prüfen, ob es entsprechend der Nutzungsart sowie Dimension des Gebäudes eine länderspezifische Sonderbauverordnung gibt, wie z. B. Versammlungsstättenverordnungen (VStättV). Darüber hinaus sind staatliche Richtlinien (TRBS) und Verordnungen (BetrSichV) zu berücksichtigen.
Auch im privaten Bereich können vertragliche Regelungen die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen festlegen. Weiterhin ist § 823 BGB (Schutz der Rechtsgüter) zu beachten.
Um Sicherheitslücken zu vermeiden, umfasst ein vollständiges Schutzkonzept, gemäß normativen Vorgaben der Schriftenreihe DIN EN 62 305 Teil 1 – 4, Maßnahmen für
- Erdung
- Äußeren Blitzschutz
- Blitzschutz-Potentialausgleich/Inneren Blitzschutz (Überspannungsschutz).
Für die sichere Funktionsfähigkeit von Schutzmaßnahmen ist eine fachgerechte Installation von großer Bedeutung. Sie ist Grundlage, um Schäden vorzubeugen und Brände zu verhindern, die Menschen gefährden oder zum Ausfall innerer und wichtiger Systeme führen könnten.
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Erdungsanlage
Eine funktionsfähige Erdungsanlage ist integraler Bestandteil der elektrotechnischen Installationen in allen Gebäuden. Sie ist Grundlage für Sicherheit und Funktionalität wie z. B. für den Personenschutz, Blitz- und Überspannungsschutz oder die Antennenerdung. In neuen Gebäuden ist der Einbau eines Erders durch die DIN VDE 0100-540, DIN 18 015-1 sowie die VDE-AR-N 4100 vorgeschrieben. Die Ausführung des Fundamenterders in Verbindung mit einem äußeren Blitzschutzsystem wird in der DIN 18 014 geregelt. Die fachgerechte Planung und Ausführung ist von großer Bedeutung. Versäumnisse und Fehler in der Errichtungsphase können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr korrigiert werden. Aus diesem Grund ist bereits in der Planungsphase des Objekts eine enge Absprache zwischen Architekten, Bauunternehmen, Elektroplanern und den Blitzschutz-/Elektro-Fachfirmen erforderlich.
Mit dem Fundamenterder wird für die gesamte Nutzungsdauer des Gebäudes eine funktionsfähige und wartungsfreie Erdungsanlage errichtet. Er wird in das Fundament eingelegt und mit einer Deckung von mindestens 5 cm Beton umschlossen. Durch die sich weiterentwickelnde Bautechnik, wie beispielsweise dem zunehmenden Einsatz von wasserundurchlässigem Beton, Bitumenabdichtungen, Kunststoffbahnen und Wärmedämmungen, ist zunehmend von einem „nicht-erdfühligem“ Fundament mit deutlich erhöhten Erdübergangswiderständen auszugehen (z. B. bei Ausführung einer weißen Wanne). In diesem Fall wird ein sogenannter Ringerder im Erdreich – außerhalb des Fundamentes – verlegt und mit dem Ringpotentialausgleichsleiter im Fundament verbunden. Bild 2 zeigt einen exemplarischen Aufbau einer Erdungsanlage.