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(Bild: vegefox.com/stock.adobe.com)
Betriebsorganisation

Leseranfrage

Pflichten übertragen im Unternehmen

05.02.2019

Wie sind die Zuständigkeiten bezüglich EFK und Anlagenverantwortlichen in Unternehmen aufgeteilt und wie genau muss das dokumentiert werden? Wann sind Bestellungen von Anlagenverantwortlichen rechtssicher?

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Lediglich „ausgesprochene“ Verantwortungszuordnungen können missverstanden werden. Es ist auch leicht möglich, eine weitere Aufgabe mündlich zu den bereits übernommenen hinzuzufügen, sodass die „Aufgabenbürde“ ohne schriftliche Verankerung die Mitarbeiter überlastet und diese ihrer Verantwortung nicht mehr gerecht werden können. Wenn der Verantwortungsbereich aber schriftlich festgelegt wird, kann nicht „mal schnell“ etwas umorganisiert werden oder jemand anders „einspringen“. Im Grunde wird der Mitarbeiter gestärkt!

Zu den Fragen im Einzelnen. Änderungen der Begrifflichkeiten: Von einer Änderung der Begrifflichkeiten ist abzuraten! Es würde eine neue Begrifflichkeit geschaffen, die der Definition bedarf. Natürlich kann ein Unternehmen eigene Begrifflichkeiten schaffen, allerdings sind bei einer „rechtssicher“ aufzubauenden Organisation, die Definitionen und Bezeichnungen zu wählen, die in diesem Fall die „allgemein anerkannte Regel der Technik“ vorsieht.

Gegenzeichnen von Bestellungen: Auch eine mündliche Vereinbarung hat nach wie vor Bestand. Fraglich ist immer nur: „Ist das im Zweifelsfall nachweisbar“? Der „Zweifelsfall“ stellt meist die Schadenssituation dar, wenn es darum geht, die „Schuldfrage“ zu ermitteln.

DIN VDE 0105 Teil 100 ‚Betrieb von elektrischen Anlagen‘, [...]“

Autor: S. Boesen Dieser Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.


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