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Übungsschaltanlage zur Ausbildung „Schaltbefähigung für das Betreiben elektrischer Anlagen bis 30 kV“ (Foto: EBZ Dresden)
Elektrosicherheit | Arbeiten unter Spannung (AuS) | Schaltanlagen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Öffnen von Hochspannungs-Schaltanlagen

26.11.2019

Ist das das Öffnen von luftisolierten Hochspannungsschaltanlagen zum Feststellen der Spanungsfreiheit entsprechend aktuellen Vorschriften möglich bzw. erlaubt?

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Wobei man hierzu sagen muss, dass die fünf Sicherheitsregeln zum Punkt 6.2 [1] „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“ gehören.
Das „Feststellen der Spannungsfreiheit“ bei geöffneter Hochspannungs-Schaltanlagentür, gehört aber nach genannter Norm [1] zum „Arbeiten unter Spannung“ (vgl. Begriffsdefinition unter Punkt 3.4.4 [1] sowie Punkt 6.3 von [1]. Im Punkt 6.3.1.1 von [1] ist beschrieben: „Nur durch Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren und gut ausgebildetes und ausgerüstetes Personal kann die sichere Ausführung der Arbeiten erreicht werden.“ „Besondere technische und organisatorische Maßnahmen nach 6.3.2, 6.3.2.101 und 6.3.2.103 sind in der Regel nicht erforderlich bei folgenden Arbeiten: [...] Heranführen von Spannungsprüfern, Phasenvergleichern und Erdungs- und Kurzschlussvorrichtungen“. Die erwähnten Maßnahmen beziehen sich auf eine dann notwendige AuS-Spezialausbildung.

Fazit: Aus meiner Sicht sollte folgende Vorgehensweise für bestehende Hochspannungsschaltanlagen in offener (luftisolierter) Bauweise gewählt und angewendet werden:

Literatur: [1] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
[2] DGUV Information 203-077 (bisher BGI/GUV-I 5188) Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen, Hilfe bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, Oktober 2012.
[3] DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997; aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005.
[4] DIN EN 61936-1 (VDE 0101-1):2014-12 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV Teil 1: Allgemeine Bestimmungen.

Autor: J. Weber

Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.


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