
Betriebsführung: Verbände fordern Wiedereinführung des Meisterzwangs
Mehr Pfusch am Bau ohne Meisterbrief
Handwerksverbände und die Gewerkschaft IG Bau beklagen einen Rückgang von Qualität und Lehrausbildung seit Aufhebung der Meisterpflicht in 52 Handwerksberufen – und sie fürchten einen Vorschlag der EU. Er würde den Meisterbrief überflüssig machen.
Im Jahr 2004 wurde die Handwerksordnung (HwO) gelockert. In 52 Berufen ist es seitdem erlaubt, auch ohne Meisterbrief eine Firma zu gründen.
Die Reform der HwO war Bestandteil der Agenda 2010 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD). Mit der Reform wollten Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) und Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) den Fachkräftemangel lindern, die Wirtschaft beleben und die Verbraucherpreise senken.
Harter Konkurrenzkampf unter den Betrieben
Durch die Liberalisierung der Handwerksordnung vervielfachte sich die Gründung neuer Unternehmen. Vor allem bei den Fliesenlegern stieg der Konkurrenzkampf sprunghaft an. Gab es 2004 nur 12.401 Unternehmen, so waren es 2015 bereits 71.142 Firmen in der Fliesenlegersparte. Das erhöht den Druck auf jedes einzelne Unternehmen. Wer am Markt bestehen will, muss mit Qualität zu günstigen Preisen überzeugen – theoretisch.
In der Praxis geht die Rechnung nicht immer auf. Eine Fachkraft mit guter Ausbildung verdient mehr als ein ungelernter Mitarbeiter. Das führt zwangsläufig zu höheren Preisen für den Endverbraucher.
Preisdumping, Pfusch am Bau, Entlassungen
Unqualifizierte Anbieter stehen im harten Preiskampf mit Meisterbetrieben. Grundsätzlich kann jeder Heimwerker ohne fachliche Qualifikation eine Firma gründen, für die kein Meisterzwang vorgeschrieben ist.
„Ohne Qualifikation ist in diesen Berufen auch kein Gesellenbrief erforderlich. Die Betreffenden brauchen in diesen Gewerken eigentlich gar nichts und können sich Handwerker nennen“, greift Claus Gröhn, Chef der Leipziger Handwerkskammer, die Entscheidung von 2004 hart an.
Nicht jedes Traditionsunternehmen kann im Preiskampf mit den Billiganbietern mithalten. Manche müssen schließen, Mitarbeiter entlassen oder Löhne kürzen. Das macht Handwerksberufe für die Jugend wenig attraktiv.
Imageschaden durch Reform der Handwerksordnung
Scharfe Kritik kommt auch vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der IG Bau. „Die Abschaffung der Meisterpflicht war ein Fehler mit fatalen Folgen“, erklären der Chef des ZDB-Fachverbandes Fliesen und Naturstein, Karl-Hans Körner, und Gewerkschafts-Vize Dietmar Schäfers. Diese Fehlentscheidung gelte „es dringend zu korrigieren“, so Schäfers weiter.
Preisdumping und Pfusch am Bau seien die Folgen, unter denen Meisterbetriebe nicht nur finanziell leiden. Auch der Ruf der qualifizierten Handwerker werde durch die vielen unqualifizierten Dienstleistungsanbieter nachhaltig geschädigt.
Liberalisierung führt zum Fachkräftemangel
Handwerkslehrlinge dürfen in der Regel nur in Meisterbetrieben ausgebildet werden. Seit Abschaffung der Meisterpflicht sind die Ausbildungszahlen bundesweit gesunken. Im Fliesenlegerhandwerk gingen die Ausbildungen zwischen 2004 und 2015 um 27 Prozent zurück. Das hat Folgen für die Zukunft der Branche. Lassen sich keine Ausbildungsbetriebe mehr finden, kann kein Nachwuchs folgen – das Handwerk stirbt aus.
Meisterbetriebe können den Rückgang der Ausbildungsplätze nicht mit einem größeren Angebot an Lehrstellen kompensieren. Die Kosten für eine Lehrlingsausbildung sind zu stark gestiegen.
Vor der Reform der Handwerksordnung lohnte es sich für ein Unternehmen, junge Facharbeiter auszubilden. In der Regel blieb der Geselle nach seiner erfolgreich abgelegten Prüfung einige Jahre im Unternehmen, wodurch sich die Ausbildungskosten von etwa 25.000 Euro für drei Jahre amortisierten.
Doch in Berufen ohne Meisterzwang kann sich jeder Geselle am Tag nach der Prüfung selbstständig machen. Statt als wertvoller Mitarbeiter im Unternehmen zu arbeiten, wird er eventuell zum preiswerten Konkurrent. Das können und wollen sich die ausbildenden Unternehmen nicht mehr leisten.
Abschaffung des Meisterbriefs durch die Hintertür?
In den verbliebenen Berufen, in denen ein Meisterbrief zur Führung eines Unternehmens notwendig ist, sind Handwerker und Verbände alarmiert. Die EU drängt auf die komplette Abschaffung des Meisterbriefs, um den Zugang zu reglementierten Berufen zu erleichtern. Kritiker halten den Meisterbrief für ein zünftisches Relikt aus dem Mittelalter. Österreich hat den Meisterzwang beispielsweise im Jahr 2000 komplett gestrichen.
Weil Kanzlerin Angela Merkel den Meisterbrief jedoch mit aller Macht verteidigt, sucht man in Brüssel den Weg durch die Hintertür und beruft sich auf den für Europa geltenden Binnenmarkt, der die Dienstleistungsfreiheit beinhaltet. Dadurch könnte die EU das Prinzip des deutschen Meisterbriefs unterlaufen.
Die EU-Kommission will den Meisterbrief durch eine Plastikkarte ersetzen. Mit der kann zum Beispiel ein Handwerker aus anderen EU-Staaten nach Prüfung der Qualifikation durch die hiesige Handwerkskammer seinen Job in Deutschland beginnen.
Nach Vorstellung der EU hätte die Handwerkskammer 14 Tage Zeit für die Prüfung. Schafft sie es binnen zwei Wochen nicht, kann der Handwerker ohne ihre Zustimmung in Deutschland arbeiten – in allen Berufen. Zulassungspflichtige Handwerke gemäß Handwerksordnung (HwO, Anlage A)
- Augenoptiker
- Bäcker
- Boots- und Schiffbauer
- Brunnenbauer
- Büchsenmacher
- Chirurgiemechaniker
- Dachdecker
- Elektromaschinenbauer
- Elektrotechniker
- Feinwerkmechaniker
- Fleischer
- Friseure
- Gerüstbauer
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Glaser
- Hörgeräteakustiker
- Informationstechniker
- Installateur und Heizungsbauer
- Kälteanlagenbauer
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Klempner
- Konditoren
- Kraftfahrzeugtechniker
- Landmaschinenmechaniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Metallbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Orthopädieschuhmacher
- Orthopädietechniker
- Schornsteinfeger
- Seiler
- Steinmetzen und Steinbildhauer
- Straßenbauer
- Stukkateure
- Tischler
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zahntechniker
- Zimmerer
- Zweiradmechaniker
Zulassungsfreie Handwerke gemäß Handwerksordnung (HwO, Anlage B, Abschnitt 1)
- Behälter- und Apparatebauer
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Bogenmacher
- Böttcher
- Brauer und Mälzer
- Buchbinder
- Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Drucker
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Estrichleger
- Feinoptiker
- Flexografen
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Fotografen
- Galvaniseure
- Gebäudereiniger
- Geigenbauer
- Glas- und Porzellanmaler
- Glasveredler
- Gold- und Silberschmiede
- Graveure
- Handzuginstrumentenmacher
- Holzbildhauer
- Holzblasinstrumentenmacher
- Keramiker
- Klavier- und Cembalobauer
- Korb- und Flechtwerkgestalter
- Kürschner
- Maßschneider
- Metall- und Glockengießer
- Metallbildner
- Metallblasinstrumentenmacher
- Modellbauer
- Modisten
- Müller
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Parkettleger
- Raumausstatter
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Sattler und Feintäschner
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Schneidwerkzeugmechaniker
- Schuhmacher
- Segelmacher
- Siebdrucker
- Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
- Textilreiniger
- Uhrmacher
- Vergolder
- Wachszieher
- Weinküfer
- Zupfinstrumentenmacher