DIN EN 62931(VDE 0715-19) 2018-03
Zweiseitig gesockelte LED-Lampen mit Passungssystem GX16t-5 – Sicherheitsanforderungen
Die LED-Lampen haben eine Bemessungsleistung von bis zu 70 W, bei einer Bemessungsspannung von bis zu 190 V welligkeitsfreier Gleichspannung und einem GX16t-5 Sockel.
Die LED-Lampen dürfen aufgrund ihrer Konstruktion im Gebrauch keine Gefahr für den Anwender und seine Umgebung darstellen.
Die GX16t-5-gesockelte LED-Lampe darf normalerweise nicht für Prüfungen geöffnet werden. Im Zweifelsfall, der sich aus der Betrachtung der Lampe und des Schaltbildes ergibt, müssen in Abstimmung mit dem Hersteller oder verantwortlichen Händler entweder die Ausgangsklemmen kurzgeschlossen werden oder es sind in Abstimmung mit dem Hersteller speziell präparierte Lampen, in denen Fehlerbedingungen nachgebildet werden können, für die Prüfung zu verwenden.
Die Kennzeichnung der Lampen weist dauerhaft und lesbar die Marke oder den Hersteller aus. Weiter sind Lampenbestimmungsmerkmale und die Bemessungsleistung in Watt zu benennen. Ebenfalls ist die IP-Schutzart anzuzeigen.
Mit Ausnahme der Lampensockel darf die Temperatur der LED-Lampe an einem beliebigen Ort der Lampe nicht höher als 75 °C sein.
Der Umgebungstemperaturbereich, für den die Lampe bemessen ist, ist anzugeben.
Aktive Teile der Lampe dürfen nicht berührbar sein. Äußere, nicht Strom führende metallische Teile des Sockels dürfen nicht aktiv sein oder werden. Der Isolationswiderstand zwischen aktiven Teilen des Sockels und berührbaren Teilen der Lampe darf nicht kleiner als 4 MΩ sein. Die Lampe ist ausreichend wärmebeständig herzustellen. Äußere Isolierstoffteile, die aktive Teile in Ihrer Lage halten, müssen ausreichend wärmebeständig sein. Nur auf diese Weise kann der Schutz gegen den elektrischen Schlag sichergestellt werden.
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