Installationstechnik | Kabel und Leitungen | Sicherheitstechnik | Brand- und Explosionsschutz
Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Leitungsverlegung in notwendigen Fluren
10.05.2022
Dürfen in notwendigen Fluren Leitungen unterhalb des schwimmenden Estrichs für andere Bereiche verlegt werden?
Frage:
Ist in notwendigen Fluren (oder auch Treppenräumen) die Leitungsverlegung für andere Bereiche unterhalb des schwimmenden Estrichs (zum Beispiel nach MLAR) erlaubt? Antwort:
Wenn es um Leitungsanlagen in Rettungswegen geht, ist die MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) [1] zuständig. Diese bezieht sich in Abschnitt 3.1 auf § 40 MBO (Musterbauordnung) [2], wonach in Rettungswegen Leitungsanlagen nur dann erlaubt sind, wenn im Brandfall die Nutzung als Rettungsweg ausreichend lang ist. Welche Maßnahmen dafür zu treffen sind, wird in den nachfolgenden Abschnitten der MLAR ausreichend beschrieben. Dazu gehören u. a
Ist in notwendigen Fluren (oder auch Treppenräumen) die Leitungsverlegung für andere Bereiche unterhalb des schwimmenden Estrichs (zum Beispiel nach MLAR) erlaubt? Antwort:
Wenn es um Leitungsanlagen in Rettungswegen geht, ist die MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) [1] zuständig. Diese bezieht sich in Abschnitt 3.1 auf § 40 MBO (Musterbauordnung) [2], wonach in Rettungswegen Leitungsanlagen nur dann erlaubt sind, wenn im Brandfall die Nutzung als Rettungsweg ausreichend lang ist. Welche Maßnahmen dafür zu treffen sind, wird in den nachfolgenden Abschnitten der MLAR ausreichend beschrieben. Dazu gehören u. a
- die Überdeckung der Leitungen mit mineralischem Putz;
- die Verlegung der Leitungen innerhalb feuerhemmender Wände in Leichtbauweise;
- ihre Verlegung in klassifizierten Installationsschächten oder -kanälen;
- ihre Verlegung über klassifizierten Unterdecken;
- das Verlegen in klassifizierten Unterflurkanälen und Systemfußböden.