Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Ladestationen für Elektrostraßenfahrzeuge
Unterstützt durch die Bereitstellung staatlicher Fördermittel und die Änderungen gesetzlicher Regelungen nimmt die Zahl der Elektrofahrzeuge in Deutschland stetig zu. Für das Jahr 2020 weist die Zulassungsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes 194 163 rein elektrisch angetriebene und 200 469 Plug-in-Hybridfahrzeuge aus. Nach der Vorgabe der Bundesregierung sollen bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein und insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen.
Zur Energieversorgung dieser E-Fahrzeuge wird ein gut ausgebautes Netz von öffentlich zugänglichen Ladepunkten in allen Regionen Deutschlands benötigt. Dies allein wird jedoch nicht ausreichen, darüber hinaus müssen Ladepunkte für die Versorgung der E-Autos im Bereich der Wohnung und am Arbeitsplatz des Nutzers geschaffen werden.
Auch dort, wo Arbeitnehmer, Kunden und Besucher mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, z. B. in Betrieben, Hotel, Einkaufszentren oder auch Behörden, ist es notwendig, Lademöglichkeiten für Elektrostraßenfahrzeuge bereit zu stellen.
Für private und öffentliche Unternehmen ist es auch eine Frage der Außendarstellung, ob den Mitarbeitern, Kunden und Besuchern Lademöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bewegen steuerliche Förderungen viele Betriebe dazu, teilweise oder vollständig elektrisch angetriebene Dienstfahrzeuge anzuschaffen.
Die Bereitstellung der benötigten Energie, der Infrastruktur und letztlich die Installation dieser Ladepunkte ist eine gemeinsame Aufgabe der Energieversorger, Netzbetreiber, Elektroplaner und des Elektrohandwerkes.
Veränderte Risikosituation
Grundsätzlich betrachtet gehen von Elektrostraßenfahrzeugen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren neue oder andere Gefahren aus. So können beispielsweise die Akkus der Antriebsbatterien ausgasen und in Brand geraten. Mit dem Abstellen und Laden von Elektrofahrzeugen entstehen daher neue Risiken, die bewertet und im Schutzkonzept eines Betriebes zu berücksichtigen sind.