Skip to main content 
Aktuellen Schätzungen zufolge dürften in einem ersten Ausbauschritt etwa 5 bis 20 % aller vorhandenen Tiefgaragen-Stellplätze mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden (Quelle: TÜV Süd)
Energietechnik/-Anwendungen | Elektromobilität

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Ladesäulen in Tiefgaragen sicher installieren

19.09.2024

Infolge der gesetzlichen Förderung privater Ladestationen und Kaufprämien steigt die Zahl der zugelassenen E-Autos: In Deutschland sind Stand Juli 2021 bereits eine Million Fahrzeuge am Netz [1]. Der gestiegene Strombedarf kann unter Umständen zu einer Überlastung der elektrischen Infrastruktur führen. Dieser Fachbeitrag zeigt, wie trotz immer komplexerer Rahmenbedingung der sichere Betrieb gewährleistet wird.

Seiten

Die Bundesregierung plant in ihrem Klimaschutzprogramm mit sieben bis zehn Millionen zugelassenen Elektroautos bis zum Jahr 2030 [2]. Den Umstieg auf die Elektromobilität fördert der Staat mit einer Umweltprämie – je nach Fahrzeugtechnik (Wasserstoff, Hybridtechnik, rein elektrisch) bis zu einer Höhe von 9 000 Euro. Damit wächst auch der Bedarf an einer ausreichenden Ladeinfrastruktur, dem das Bundeskabinett mit dem „Masterplan Ladesäuleninfrastruktur“ gerecht werden will: Die derzeit rund 56 000 Ladepunkte (Stand März 2022) [3] sollen bis 2030 auf eine Million gesteigert werden [4].

Mit Blick auf den Platzbedarf hat die Bundesregierung das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) [5] reformiert.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WeMoG) im Dezember 2020 [6] gelten geänderte und neu eingeführte Vorschriften. Dazu zählt unter anderem die Neuregelung des Paragrafen 554 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) [7].

Mieter haben dadurch einen rechtlichen Anspruch auf die bauliche Veränderung der Mietsache zur Errichtung einer Ladestation in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses – sofern dies dem Vermieter unter Wahrung seiner Interessen zumutbar ist.

Leistungsgrenzen berücksichtigen

Aktuellen Schätzungen zufolge dürften in einem ersten Ausbauschritt etwa 5 bis 20 % aller vorhandenen Tiefgaragen-Stellplätze mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden (Bild).


Seiten