
Energiewende: KWKG-Novelle 2017
Kraft-Wärme-Kopplung: Gabriel nimmt Dampf aus den Kesseln
Die Bundesregierung novelliert das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Nach der Kehrtwende bei den Erneuerbaren Energien stehen auch der Kraft-Wärme-Kopplung schwere Zeiten bevor — Kritiker befürchten ein hartes Ausbremsen der KWK in Deutschland.
Auf besonders scharfe Reaktionen stößt die Ausschreibungspflicht für KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt. Nicht nur der Bundesrat, auch die Stadtwerke fordern, Anlagen bis zwei Megawatt von dieser Pflicht auszunehmen.
Der Bundesrat und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft wenden sich auch gegen die Deckelung des Ausschreibungsvolumens für neue KWK-Anlagen auf 100 Megawatt im Jahr 2017 und 200 Megawatt jährlich von 2018 bis 2021. Bis 2015 lag der Ausbau bei ca. 350 Megawatt pro Jahr, der Bundesrat erwartet deshalb ein gesetzlich garantiertes Ausschreibungsvolumen von mindestens 400 Megawatt jährlich.
Die Bundesländer erwarten außerdem, dass Organic-Rankine-Cycle-Motoren (ORC) nicht – wie von der Bundesregierung geplant – von KWK-Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Die ORC-Technologie gilt als besonders innovativ für KWK-Anlagen.
Welche Auswirkungen hat die Novelle 2016?
Die Kraft-Wärme-Kopplung war auf dem Weg, sich in Deutschland als effiziente Technologie für eine emissionsfreie Energieversorgung zu etablieren. Zwischen 2014 und 2015 wurden vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ca. 7.000 KWK-Anlagen gefördert.
Nach der KWKG-Novelle 2016 kam die Förderung zum Erliegen. Da die Novelle unter Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission stand, wurden in diesem Jahr keine Fördermaßnahme für KWK-Anlagen bewilligt. Beim BAFA liegen ca. 1.400 Anträge, die noch entschieden werden müssen.