Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Interoperabilität und Standardisierung
Die Kommunikation von Informationen erfolgt in der Regel über leitungsgebundene Netze, funkgestützte Netze oder eine Kombinationen beider Varianten. Sie ist gekennzeichnet durch die Übertragung digitaler Signale, bei denen es sich um Audio, Video oder Daten handeln kann. Das gilt unabhängig von der Dimension des jeweiligen Netzes.
Über die angeschlossenen technischen Funktionseinheiten – die Endgeräte – sollen die Nutzer möglichst unkompliziert auf die große Zahl der angebotenen Inhalte – wie Dienste, TV-Programme und Anwendungen – zugreifen können. In diesem Zusammenhang spielen Interoperabilität und Standardisierung eine wesentliche Rolle.
Begriff und Aufgabe der Interoperabilität
Für den Begriff Interoperabilität, abgeleitet aus dem Lateinischen „inter“ (= zwischen) und „opera“ (= Arbeit), gibt es keine verbindliche Definition. Bei Wikipedia findet sich folgender Text: „Interoperabilität ist die Fähigkeit unabhängiger, heterogener Systeme, möglichst nahtlos zusammenzuwirken, um Daten als Informationen auf effiziente und verwertbare Art und Weise auszutauschen bzw. dem Benutzer zur Verfügung zu stellen, ohne dass dazu gesonderte Absprachen oder besondere Adaptierungen notwendig sind.“
Diese etwas abstrakte Begriffsbestimmung lässt sich auf folgende praxisorientierte Formulierung reduzieren: Interoperabilität ist die Fähigkeit der Zusammenarbeit technischer Systeme durch Verwendung offener Standards und gemeinsamer Schnittstellen.
Die Interoperabilität ist primär für den Nutzer von Bedeutung. Er möchte nämlich im Idealfall mit jedem Endgerät alle über jedes Netz verfügbaren Inhalte empfangen, wiedergeben und speichern können. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob es sich um direkten (linearen) Empfang oder zeitversetzten (nichtlinearen) Empfang, also Empfang auf Abruf (on demand), handelt.
Um diesem Ziel möglichst nahe zu kommen, bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses aller Beteiligten über die Problemstellung und die Suche nach optimalen Lösungen, bei denen auch die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen ist.
Die nutzerorientierten Anforderungen an die Interoperabilität beziehen sich auf Inhalte, Plattformen, Netze und Endgeräte. Die Verknüpfung dieser Bereiche im Rahmen der Interoperabilität ist aus dem Bild ersichtlich. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Übertragung der Inhalte ausschließlich mit Hilfe digitaler Signale erfolgt. Dafür gilt die Datenrate (data rate) als kennzeichnendes Merkmal, weshalb Interoperabilität nur dann gegeben ist, wenn das gesamte Übertragungssystem die jeweilige Datenrate ohne Einschränkungen verarbeiten kann. Jeder Inhalt wird durch einen Datenstrom repräsentiert, sodass dieser technologieneutral über jede geeignete Infrastruktur übertragen werden kann.
Es lassen sich folgende Betriebsarten (operating mode) unterscheiden:
Stationärer Betrieb: Die Endgeräte der Nutzer haben gegenüber der sendenden Stelle eine feste Position.
Portabler Betrieb: Die Endgeräte der Nutzer weisen gegenüber der sendenden Stelle unterschiedliche Positionen auf.
Mobiler Betrieb: Die Endgeräte der Nutzer weisen gegenüber der sendenden Stelle ständig veränderte Positionen auf.
Eine Schlüsselfunktion bezüglich der Interoperabilität nehmen die Plattformbetreiber (platform operator) ein, weil diese aus ökonomischen Gründen starken Einfluss auf die Marktsituation bewirken. In den meisten Fällen streben diese vertikale Märkte an, die möglichst alle Stufen der Wertschöpfungskette umfasst. Das führt zu Marktbeherrschung und im Grenzfall zum Monopol, was für die Interoperabilität kontraproduktiv ist. Im Gegensatz dazu stehen horizontale Märkte, bei denen alle Stufen der Wertschöpfungskette unabhängig voneinander sind und deshalb Wettbewerb ermöglichen.
Autor: U. Freyer
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