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Idealfall der Interoperabilität, Quelle: U. Freyer
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Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Interoperabilität und Standardisierung

26.10.2023

Die Kommunikation von Informationen erfolgt in der Regel über leitungsgebundene Netze, funkgestützte Netze oder eine Kombinationen beider Varianten. Sie ist gekennzeichnet durch die Übertragung digitaler Signale, bei denen es sich um Audio, Video oder Daten handeln kann. Das gilt unabhängig von der Dimension des jeweiligen Netzes.

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Die nutzerorientierten Anforderungen an die Interoperabilität beziehen sich auf Inhalte, Plattformen, Netze und Endgeräte. Die Verknüpfung dieser Bereiche im Rahmen der Interoperabilität ist aus dem Bild ersichtlich. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Übertragung der Inhalte ausschließlich mit Hilfe digitaler Signale erfolgt. Dafür gilt die Datenrate (data rate) als kennzeichnendes Merkmal, weshalb Interoperabilität nur dann gegeben ist, wenn das gesamte Übertragungssystem die jeweilige Datenrate ohne Einschränkungen verarbeiten kann. Jeder Inhalt wird durch einen Datenstrom repräsentiert, sodass dieser technologieneutral über jede geeignete Infrastruktur übertragen werden kann.

Es lassen sich folgende Betriebsarten (operating mode) unterscheiden:

  • Stationärer Betrieb: Die Endgeräte der Nutzer haben gegenüber der sendenden Stelle eine feste Position.

  • Portabler Betrieb: Die Endgeräte der Nutzer weisen gegenüber der sendenden Stelle unterschiedliche Positionen auf.

  • Mobiler Betrieb: Die Endgeräte der Nutzer weisen gegenüber der sendenden Stelle ständig veränderte Positionen auf.


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