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Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften

Informationstechnik – Anlagen: DIN EN 50173-5 (VDE 0800-173-5) 2018-10; DIN EN 50173-6 (VDE 0800-173-6) 2018-10

14.06.2019

Die erste Norm stellt dem Betreiber und Planer von Rechenzentren ein Werkzeug zur Verfügung, das eine strukturierte Verkabelung ermöglicht.

Die zweite Norm legt Anforderungen für anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen fest, die eine große Palette von Kommunikationsdiensten an Standorten mit einem einzelnen oder mehreren Gebäuden unterstützen.

DIN EN 50173-5 (VDE 0800-173-5) 2018-10

Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen – Teil 5: Rechenzentrumsbereiche

Teil 5 berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse und Eigenschaften dieser Einrichtungen. Rechenzentren zeichnen sich u. a. durch ein äußert hohes Volumen von Datenkabeln aus, die zur Bereitstellung zentraler Serverdienste an eine große Anzahl von Nutzern sowohl intern wie auch zur Außenwelt benötigt werden. Mit der in dieser Norm definierten Verkabelungstopologie steht eine flexible Struktur zur Verfügung, die Änderungen und Erweiterungen an der Verkabelung von Rechnerräumen bei geringster Unterbrechung des laufenden Betriebes schnell und wirtschaftlich unterstützt. Die hochleistungsfähigen Übertragungsstreckenklassen bieten auch bei rasch ansteigenden Datentransferraten der Übertragungseinrichtungen in Rechenzentren eine technisch zukunftssichere und ökonomisch attraktive Verkabelungsinfrastruktur. Die Titeländerung dieses Teils dient der Klarstellung, dass eine Verkabelung nach dieser Norm nur für Rechnerräume von Rechenzentren gilt, während die Verkabelung der anderen Infrastrukturen von Rechenzentren nach EN 60173-2 und EN 50173-6 erfolgt, wie in DIN EN 50600-2-4 dargestellt.

DIN EN 50173-6 (VDE 0800-173-6) 2018-10

Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen – Teil 6: Verteilte Gebäudedienste

Er wurde ausgearbeitet, um der zunehmenden Anwendung von anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlagen zur Unterstützung von nutzer-unspezifischen Diensten an Standorten Rechnung zu tragen, von denen viele die Verwendung von ferngespeisten Geräten erfordern. Die Verteilung dieser Dienste wird bereitgestellt:
  1. durch die Verwendung der symmetrischen und optischen Übertragungsstreckenklassen von DIN EN 50173-2;
  2. an anderen Orten als den in den standort-spezifischen Normen der Reihe DIN EN 50173 durch entweder eine der in den Normen der Reihe DIN EN 50173 überlagerte Struktur und Organisation oder eine eigenständige Struktur und Konfiguration.
Diese Norm soll nicht die Anwendung von anderen standort-spezifischen Normen der Reihe DIN EN 50173 ersetzen, sondern wird in Anerkenntnis der Tatsache entwickelt, dass – obwohl bestimmte funktionale Elemente der Diensteverteilungsverkabelung mit denen anderer anwendungsneutraler Verkabelungsinfrastrukturen zusammengelegt werden dürfen – die Diensteverteilungsverkabelung:
  • von anderen Stellen als denjenigen, die für andere am Standort installierte anwendungsneutrale Verkabelungsinfrastrukturen verantwortlich sind, spezifiziert, installiert und betrieben werden kann;
  • zu einem anderen Zeitpunkt spezifiziert und installiert werden kann als die anderen am Standort installierten anwendungsneutralen Verkabelungsinfrastrukturen.
Neben den in Teil 1 genannten Änderungen wurden Anhang B „Dienste und Netzanwendungen“ und Anhang D „Lichtwellenleiter im Teilsystem der Versorgungsbereichsanschlussverkabelung vom Typ B“ aktualisiert. Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.