Hier werden Verlängerungsleitungen z. B. mit gelbem und rotem Isolierband versehen und so zweifarbig codiert. Zusätzlich sind eine Prüfnummer und händisch Monat und Jahr der nächsten Prüfung angegeben. Jeder Beschäftigte auf der Baustelle wird in der Unterweisung darauf hingewiesen, welche Farbcodes aktuell und in Ordnung sind (Quelle: Lochthofen)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Messen und Prüfen
Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Identifizierung von Arbeitsmitteln
30.11.2021
Wie und an welcher Stelle sollten Prüfnummern und -plaketten angebracht werden, damit sie Normen und Vorschriften erfüllen?
Frage:
In unserem Betrieb der Nahrungsmittelindustrie muss darauf geachtet werden, dass Arbeitsmittel stets detektierbar sind. Um eine Zuordnung zwischen Prüfgerät → Prüfling → Protokoll herzustellen, haben wir eine Prüflings-ID (Träger mit Zahlen/Buchstaben Kombination) erstellt, die an den jeweiligen Prüflingen (Netzleitung) mit detektierbaren Kabelbindern befestigt werden. Unsere QS und auch die Abteilungsleiter bestehen nun darauf, dass sowohl die Prüflings-ID, als auch die Prüfplaketten innerhalb des Prüflings angebracht werden müssen, um gewährleisten zu können, dass keine Verunreinigungen an den Produkten entstehen. Aus meiner Sicht, müssen und sollten diese Kennzeichnungen frei erkennbar sein, um 1. eine Zuordnung zwischen Prüfling und Prüfprotokoll herstellen zu können und 2. sofort eine erkennbare Information über die nächste Prüfung zu erhalten. Des Weiteren kann nur so ein Mitwirken der Bedienenden gewährleistet werden. Wie und wo müssen die Prüflings-ID und die Prüfplaketten angebracht werden, um bei Überprüfungen etc. normativ und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Antwort:
Einen wichtigen Punkt hat der Anfragende bereits selbst herausgearbeitet: Die Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters. Aber fangen wir von vorne an. Identifizierung von Arbeitsmitteln. Natürlich muss jedes Arbeitsmittel, das geprüft wird, auch später identifizierbar sein. Diese Identifizierbarkeit muss allerdings nicht für den Benutzer gegeben sein, sondern nur für die befähigte Person/VEFK. Wie diese Identifizierung funktioniert, ist auch nicht näher beschrieben. Am einfachsten ist natürlich die Identifikation über eine Inventarnummer, die es schon gibt. Dann lassen sich die Prüfdaten mit anderen Gerätedaten sinnvoll verknüpfen. Durch viele Prüfdienstleister werden Barcodes angebracht. Früher war dort oft nur eine Geräte-ID und ggf. ein Prüfcode hinterlegt. Heute lassen sich in QR-Codes auch Links einbetten zu den Prüfprotokollen, die auf einem Server liegen. Auch verbreitet sind RFID-Tags. Diese können dann auch im Gerät angebracht werden, ohne dass der Benutzer dies sieht. Die befähigte Person muss nur wissen, an welche Stelle der Scanner herangeführt werden muss. Klassisch lässt sich die Zuordnung natürlich auch über Hersteller/Typ/Seriennummer realisieren, dann ist keine zusätzliche Kennzeichnung nötig. Problematisch wird es erste, wenn Arbeitsmittel keine erkennbare Seriennummer haben. Datum der nächsten Prüfung. Der Benutzer muss – um seiner Mitwirkungspflicht nachkommen zu können – nur erkennen können, wann das Arbeitsmittel wieder fällig zur Prüfung ist. Im Normalfall wird dies über eine Prüfplakette gelöst, die außen am Gerät sichtbar angebracht wird. Allerdings kann dies auch anders gelöst werden – nirgends ist konkret eine Prüfplakette gefordert! Bei der Kennzeichnung der Arbeitsmittel kann man durchaus kreativ sein. Bei einem Gerät aus meiner Praxis traf ich in einem Unternehmen auf eine Kennzeichnung (Bild), die mit Hilfe von zwei farbigen Isolierband-Streifen das Quartal der nächsten Prüfung angibt. Was welcher Farbcode bedeutet, findet sich sowohl am „Schwarzen Brett“ als auch in der Unterweisung, die jeder Beschäftigte vor dem Betreten der Baustelle durcharbeiten muss. In sehr kleinen Organisationseinheiten, bei denen auch keine Geräte unkontrolliert dazukommen können, ist es sogar denkbar, die Geräte nicht zu kennzeichnen, sondern über einen Aushang der Geräteliste mit dem Datum der nächsten Prüfung eine ausreichende Kontrolle zu gewährleisten. Aber dazu dürfen die Arbeitsmittel nicht „wandern“. Letztendlich kann man der Kreativität freien Lauf lassen – so lange die Zuordnung und die Erkennbarkeit des nächsten Prüfdatums für Beschäftigte plausibel gewährleistet ist. Es muss nicht immer eine Prüfplakette sein. Autor: M. Lochthofen Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.
In unserem Betrieb der Nahrungsmittelindustrie muss darauf geachtet werden, dass Arbeitsmittel stets detektierbar sind. Um eine Zuordnung zwischen Prüfgerät → Prüfling → Protokoll herzustellen, haben wir eine Prüflings-ID (Träger mit Zahlen/Buchstaben Kombination) erstellt, die an den jeweiligen Prüflingen (Netzleitung) mit detektierbaren Kabelbindern befestigt werden. Unsere QS und auch die Abteilungsleiter bestehen nun darauf, dass sowohl die Prüflings-ID, als auch die Prüfplaketten innerhalb des Prüflings angebracht werden müssen, um gewährleisten zu können, dass keine Verunreinigungen an den Produkten entstehen. Aus meiner Sicht, müssen und sollten diese Kennzeichnungen frei erkennbar sein, um 1. eine Zuordnung zwischen Prüfling und Prüfprotokoll herstellen zu können und 2. sofort eine erkennbare Information über die nächste Prüfung zu erhalten. Des Weiteren kann nur so ein Mitwirken der Bedienenden gewährleistet werden. Wie und wo müssen die Prüflings-ID und die Prüfplaketten angebracht werden, um bei Überprüfungen etc. normativ und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Antwort:
Einen wichtigen Punkt hat der Anfragende bereits selbst herausgearbeitet: Die Mitwirkungspflicht des Mitarbeiters. Aber fangen wir von vorne an. Identifizierung von Arbeitsmitteln. Natürlich muss jedes Arbeitsmittel, das geprüft wird, auch später identifizierbar sein. Diese Identifizierbarkeit muss allerdings nicht für den Benutzer gegeben sein, sondern nur für die befähigte Person/VEFK. Wie diese Identifizierung funktioniert, ist auch nicht näher beschrieben. Am einfachsten ist natürlich die Identifikation über eine Inventarnummer, die es schon gibt. Dann lassen sich die Prüfdaten mit anderen Gerätedaten sinnvoll verknüpfen. Durch viele Prüfdienstleister werden Barcodes angebracht. Früher war dort oft nur eine Geräte-ID und ggf. ein Prüfcode hinterlegt. Heute lassen sich in QR-Codes auch Links einbetten zu den Prüfprotokollen, die auf einem Server liegen. Auch verbreitet sind RFID-Tags. Diese können dann auch im Gerät angebracht werden, ohne dass der Benutzer dies sieht. Die befähigte Person muss nur wissen, an welche Stelle der Scanner herangeführt werden muss. Klassisch lässt sich die Zuordnung natürlich auch über Hersteller/Typ/Seriennummer realisieren, dann ist keine zusätzliche Kennzeichnung nötig. Problematisch wird es erste, wenn Arbeitsmittel keine erkennbare Seriennummer haben. Datum der nächsten Prüfung. Der Benutzer muss – um seiner Mitwirkungspflicht nachkommen zu können – nur erkennen können, wann das Arbeitsmittel wieder fällig zur Prüfung ist. Im Normalfall wird dies über eine Prüfplakette gelöst, die außen am Gerät sichtbar angebracht wird. Allerdings kann dies auch anders gelöst werden – nirgends ist konkret eine Prüfplakette gefordert! Bei der Kennzeichnung der Arbeitsmittel kann man durchaus kreativ sein. Bei einem Gerät aus meiner Praxis traf ich in einem Unternehmen auf eine Kennzeichnung (Bild), die mit Hilfe von zwei farbigen Isolierband-Streifen das Quartal der nächsten Prüfung angibt. Was welcher Farbcode bedeutet, findet sich sowohl am „Schwarzen Brett“ als auch in der Unterweisung, die jeder Beschäftigte vor dem Betreten der Baustelle durcharbeiten muss. In sehr kleinen Organisationseinheiten, bei denen auch keine Geräte unkontrolliert dazukommen können, ist es sogar denkbar, die Geräte nicht zu kennzeichnen, sondern über einen Aushang der Geräteliste mit dem Datum der nächsten Prüfung eine ausreichende Kontrolle zu gewährleisten. Aber dazu dürfen die Arbeitsmittel nicht „wandern“. Letztendlich kann man der Kreativität freien Lauf lassen – so lange die Zuordnung und die Erkennbarkeit des nächsten Prüfdatums für Beschäftigte plausibel gewährleistet ist. Es muss nicht immer eine Prüfplakette sein. Autor: M. Lochthofen Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.