Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Höchstzulässige Grenze für Berührungsspannung
Wo genau liegt die Grenze einer gesundheitlich noch unbedenklichen Berührungsspannung?
Frage:
In einem ep-Fachbeitrag [1] schreibt der Autor: „Durch die unterschiedliche Intensität der schädlichen physiologischen Wirkungen, die im Menschen bei einer Durchströmung in Abhängigkeit von der Stromart auftreten, sind unterschiedliche Grenzen für die höchstzulässige Berührungsspannung festgelegt worden. Nach internationaler Vereinbarung betragen sie bei Wechselspannung 50 V und Gleichspannung 120 V.“ Ist es wirklich so, dass Spannungen erst ab diesen Grenzwerten gefährlich sein können? In verschiedenen Normen sind als Grenzwerte auch AC 25 V sowie DC 60 V und in speziellen Fällen sogar noch kleinere Grenzen genannt, bei denen Gefährdungen auftreten können bzw. Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Antwort:
Nicht allein die Berührungsspannung ist ein Maß für das Vorliegen einer elektrischen Gefährdung.
Die Durchführungsanweisung [2] zu § 8 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 [3] konkretisiert hierzu: „Eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung ist ausgeschlossen, we
- der bei der Berührung durch den menschlichen Körper fließende Strom oder die Energie an der Arbeitsstelle unter den durch die elektrotechnischen Regeln festgelegten Grenzwerten bleibt [...]
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Soweit in elektrotechnischen Regeln keine Grenzwerte festgelegt sind, darf unter Spannung gearbeitet werden, wenn
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- der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle höchstens 3 mA bei Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA bei Gleichstrom beträgt,
- die Energie an der Arbeitsstelle nicht mehr als 350 mJ beträgt [...]
- die Berührungsspannung weniger als AC 50 V oder DC 120 V beträgt [...]“ (vergl. Abs. 6.3.1.1 von DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)[4]).