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Energiewende: Solarstrom für Mieter

Großes Photovoltaik-Potential in Deutschlands Städten

17.10.2017

Berechnungen zufolge könnten in den 20 größten deutschen Städten etwa 1,4 Millionen Mieter ihren Strom aus Photovoltaik-Anlagen beziehen. Das ergab eine Potentialanalyse für solaren Mieterstrom, die kürzlich vorgestellt wurde.

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Um das Vorhaben zu realisieren, muss sich jedoch die Politik an der Weichenstellung beteiligen. Nach übereinstimmender Meinung der vier Verbände müsste die neue Bundesregierung Mieterstrom, der nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, von der EEG-Umlage befreien. Vermieter sollten außerdem keine steuerlichen Nachteile in ihrem Kerngeschäft haben, wenn sie den Mietern Strom aus hauseigenen Anlagen liefern. Mieter würden dadurch endlich Eigenheimbesitzern gleichgestellt werden. Die profitieren schon länger von den Vorteilen der eigenen Energieversorgung.

Laut Analyse könnten in den 20 größten deutschen Städten zusätzliche PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1,1 GWp installiert werden. Die jährliche Einsparung von CO2 würde etwa 500.000 Tonnen entsprechen. Die Schätzungen beruhen auf der Grundlage, dass das im Sommer in Kraft getretene PV-Mieterstromgesetz mit seinem Fördermechanismus in den kommenden Jahren von allen Marktteilnehmern aufgegriffen und gemeinsam umgesetzt wird.

PV-Mietstrom wird auf einem oder mehreren Gebäuden durch Solarenergie erzeugt und über Direktvermarktung an die Bewohner ausgeliefert. Der Strom gelangt ohne Nutzung des allgemeinen Versorgungsnetzes direkt zu den Kunden und unterliegt somit keinen staatlichen Abgaben wie Netznutzentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Die Mehrwertsteuerpflicht und die volle EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent je Kilowattstunde gelten allerdings auch für solaren Mieterstrom.

Das neue Mietstromgesetz garantiert den Betreibern von PV-Mietstromanlagen je nach Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh. Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100 kWp begrenzt. Außerdem darf jährlich nur Mietstrom mit einer Leistung von 500 MWp hinzugebaut werden. Der Gesetzgeber hat einen Höchstpreis für PV-Mietstrom festgelegt. Der muss mindestens zehn Prozent unter dem jeweiligen am Ort geltenden Grundversorgungstarif liegen. Mit diesen Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit von PV-Mietstrom und der solare Ausbau in Städten gefördert werden.


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Autor
Name: Antje Schubert