
Energiewende: Solarstrom für Mieter
Großes Photovoltaik-Potential in Deutschlands Städten
Berechnungen zufolge könnten in den 20 größten deutschen Städten etwa 1,4 Millionen Mieter ihren Strom aus Photovoltaik-Anlagen beziehen. Das ergab eine Potentialanalyse für solaren Mieterstrom, die kürzlich vorgestellt wurde.
PV-Mietstrom wird auf einem oder mehreren Gebäuden durch Solarenergie erzeugt und über Direktvermarktung an die Bewohner ausgeliefert. Der Strom gelangt ohne Nutzung des allgemeinen Versorgungsnetzes direkt zu den Kunden und unterliegt somit keinen staatlichen Abgaben wie Netznutzentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Die Mehrwertsteuerpflicht und die volle EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent je Kilowattstunde gelten allerdings auch für solaren Mieterstrom.
Das neue Mietstromgesetz garantiert den Betreibern von PV-Mietstromanlagen je nach Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh. Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100 kWp begrenzt. Außerdem darf jährlich nur Mietstrom mit einer Leistung von 500 MWp hinzugebaut werden. Der Gesetzgeber hat einen Höchstpreis für PV-Mietstrom festgelegt. Der muss mindestens zehn Prozent unter dem jeweiligen am Ort geltenden Grundversorgungstarif liegen. Mit diesen Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit von PV-Mietstrom und der solare Ausbau in Städten gefördert werden.