Gesetze Überwachung
Gesetzesänderungen für Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen
Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) bildet die rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Zukünftig wird es durch die noch zu veröffentlichende Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlV) konkretisiert.
Für Unternehmen und Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen bildet das ÜAnlG die rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Die Regelungen zur Sicherheit von Anlagen wurden in das neue ÜAnlG-Gesetz gefasst. Diese neue Verordnung löst, gemeinsam mit der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV), die bis dahin geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ab.
Der aktuelle Stand hinsichtlich des ÜAnlG
- 16.07.2021: Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) trat in Kraft und löste die bis dahin geltenden Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zu überwachungsbedürftigen Anlagen ab.
- 12.02.2025: Die jeweils dritten Arbeitsentwürfe der ÜAnlV (Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen) und die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) wurden in den beteiligten Kreisen verteilt.
- Ab Juli 2025: Die Referentenentwürfe der ÜAnlV und der AMBV sind frühestens in der zweiten Jahreshälfte zu erwarten.
Folgende Punkte sollten Betreiber berücksichtigen
- Ablösung der Regelungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen aus dem Produktsicherheitsgesetz und Neuregelung in einem spezifischen Gesetz
- bundesweite Vereinheitlichung der Regelungen zum Anlagenkataster und zu Meldeverpflichtungen der zugelassenen Überwachungsstellen
- Betreiberpflichten in Bezug auf überwachungsbedürftige Anlagen
- Anforderungen an die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)
Quelle: TÜV Rheinland

