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Gesamtansicht der Tafelschere (Foto: BG ETEM)
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Fingerkuppe an einer Tafelschere abgetrennt

24.06.2019

Veraltete Geräte können erheblichen Schaden verursachen. Darum muss der Unternehmer darauf achten, dass diese den aktuellen Normen und Vorgaben entsprechen.

Arbeitsauftrag. Ein Mitarbeiter einer mechanischen Werkstatt sollte von einer Blechtafel schmale Blechstreifen mittels einer Tafelschere abschneiden. Dazu benutzte er eine schon etwas betagte Tafelschere.

Unfallhergang. Der Mitarbeiter nahm die Blechtafel und schnitt die vorgegebenen Blechstreifen zu. Nach etwa 20 Streifen war das verbleibende Stück der Blechtafel so klein, dass der Mitarbeiter es mit einem weiteren Blech als Hilfswerkzeug unter den Messerbalken schob. Dabei geriet er mit einer Hand durch die Aussparungen des Niederhalters unter den Messerbalken und löste reflexartig mit dem Fußtaster den Hubvorgang aus. Dabei wurde ein Teil einer Fingerkuppe abgetrennt.

Unfallanalyse.

Autor: J. Jühling

Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.