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Brandschutzmaßnahmen in Decken und Wänden (Foto: flukesamed/stock.adobe.com)
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Feuer in der Elektroinstallation

Fachgerechte Brandschutzmaßnahmen in Decken und Wänden

18.10.2018

Ziel baulicher Brandschutzmaßnahmen ist es, die Ausbreitung von Feuer und Rauch im Brandfall zu verhindern. So bleiben Flucht- und Rettungswege geschützt und ermöglichen die rasche Rettung von Menschenleben. Eingebrachte Elektroinstallationen in der Trockenbauweise dürfen dabei keine Schwächung der Feuerwiderstandsklasse einer Brandschutzwand oder einer Brandschutzdecke darstellen. Gleichzeitig müssen die Funktionstüchtigkeit und der Nutzerkomfort der Elektroinstallation im alltäglichen Betrieb gewährleistet sein.

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Brandschutzwände der Leichtbauweise

Auch in Brandschutzwänden ist eine brandschutzgerechte Elektroinstallation vorzunehmen. Während dies früher mit erheblichem Zeitaufwand verbunden war und die Installation von einseitig angebrachten Hohlwanddosen nur in Abhängigkeit der Wandstärke, der Rohdichte und Brennbarkeit des eingesetzten Dämmmaterials sowie der Reststärke des Dämmmaterials als solches möglich war bzw. Elektroinstallationsdosen aufwendig mit dem Plattenmaterial des Wandmaterials umkoffert werden mussten, steht dem Handwerk seit mehr als zehn Jahren eine Lösung in Form einer Brandschutzdose zur Verfügung.

Die Brandschutzdosen HWD 90 können sogar gegenüberliegend installiert werden, und zwar ohne dass es der Berücksichtigung des Dämmmaterials bedarf (Bilder 2a und b). Gerade in Bereichen, in denen der Einsatz exakt gegenüberliegend erforderlich ist, (z. B. in Flurbereichen) resultiert für den Verarbeiter und Nutzer ein erheblicher Vorteil. Hohlwanddosen des Typs HWD 90 sichern die Feuerwiderstandsklasse von EI 30 bis EI 120. Das heißt, die Dose erfüllt die Anforderung der kompletten Anwendungsbreite ab einer Feuerwiderstandsdauer von 30 min (z. B. Wände von notwendigen Fluren und Ausgängen ins Freie) über 90 min (z. B. Wände von notwendigen Treppenräumen) bis hin zu 120 min wie sie zum Beispiel in der Hochhausrichtlinie oder zum Teil bei nicht geregelten Sonderbauten (z. B. Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte und alte Menschen) erforderlich sein kann. Darüber hinaus erhalten sie vollständig den Schallschutz bis zu einem Schalldämmmaß von 78 dB.

Auch bei niedrigen Frequenzen, wie sie in der Raumakustik ab 50 Hz betrachtet werden, sind kaum Schwächungen des Schallschutzes zu erkennen. Dies wird durch den massiven Aufbau der Brandschutzdosen gewährleistet. Schallschutztechnische Schwächungen aufgrund von Zugbeanspruchungen von Leitungen (z. B. resultierend bei der Geräteinstallation), die zu Durchdringungen des Luftschalls führen könnten, sind ausgeschlossen, da die Leitungseinführung passgenau mit einem Öffnungsschneider erstellt wird. Selbst bei partiell entferntem Dämmmaterial, wie es bei der Erstellung der Fräsöffnung zwangsläufig erfolgt, entsteht weder eine Schwächung des Brand- noch des Schallschutzes. Die Installationsdosen sind zudem luftdicht ausgeführt und können so auch in Trennwänden, z. B. in Mehrfamilien- oder Reihenhäusern, eingesetzt werden und bewahren zugleich die nach DIN 18 015-5 geforderte Luftdichtheit. Brandschutzdosen des Typs HWD 90 können bis zu einer 5-fach-Kombination sogar exakt gegenüberliegend eingebaut werden. Für die Integration elektrischer Bauteile (z. B. Aktoren) oder zur Einhaltung von Biegeradien bei Netzwerkleitungen steht zudem eine Ausführung als Electronic-Dose zur Verfügung, die auch als Doppeldose eingesetzt werden kann (Bild 3).

Die Basis der Elektroinstallation in Brandschutzwänden runden die Hohlwanddosen des Typs HWD 68 ab (Bild 4). Als Geräte- und Geräte-Verbindungsdose finden sie ihre Anwendung bis zu einer Feuerwiderstandsklasse von EI 90. Auch sie können exakt gegenüberliegend bis zu einer 5-fach-Kombination eingesetzt werden.


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