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(Bild: T. Michel/stock.adobe.com/
Sicherheitstechnik | Brand- und Explosionsschutz

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Ex-Schutz-Zonen checken, bevor es knallt

19.11.2020

Explosionen sind durch extrem kurze Zeitabläufe sowie die Gefahr von Explosionsübertragungen innerhalb von Anlagen gekennzeichnet. Ist die Zündung von 
explosionsfähigen Stoffen erfolgt, dann kann durch manuelle Eingriffe eine 
Schädigung von Personen und Anlagen nicht mehr verhindert werden. Der 
Explosionsschutz zählt deshalb zu den besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben, die schon in der Planung berücksichtigt werden müssen.

Ein einwandfreier Zustand der Anlage muss daher auch vom Betreiber nach Übergabe durch den Errichter sichergestellt werden. Hierzu fordert der Gesetzgeber vom Unternehmer unter anderem die Bestellung oder Beauftragung einer externen Befähigten Person nach BetrSichV § 15/§ 16 oder die Einschaltung einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)

Segmentierung in Zonen
 nach Explosionsgefahr

In der Regel wird eine überwachungsbedürftige Anlage in verschiedene räumliche Bereiche – die sogenannten „Zonen“ eingeteilt. Die Klassifizierung des im jeweiligen räumlichen Bereich vorhandenen Explosionsrisikos erfolgt durch eine Einschätzung der Dauer und Häufigkeit des Auftretens der vorherrschenden Explosionsgefahr. Zusätzlich wird nach der Zoneneinteilung eine Zuordnung der Betriebsmittel bezüglich der Gerätekategorie zu den jeweiligen Zonen entsprechend der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX 2014) erforderlich (z. B. elektrische und mechanische Betriebsmittel). Alternativ kann auch eine Zuordnung der Betriebsmittel nach dem aus der VDE 0165-1 (2014-10, Explosionsgefährdete Bereiche)stammenden System der Geräteschutzniveaus (EPLs) erfolgen, bei dem ergänzend zum Zuordnungssystem der Richtlinie 2014/34/EU noch das zu erwartende Schadensausmaß bewertet wird und in die Klassifizierung der Betriebsmittelzuordnung mit einfließen kann.

Wartung und Personal 
für Ex-Schutz-Bereiche

Weitere wichtige Grundsätze zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Sicherheit auf dem Gebiet des Explosionsschutzes sind regelmäßige Überprüfungen der Explosionssicherheit und die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen in diesen Bereichen. Diesbezüglich sind in Tabelle 6die derzeit rechtlich umzusetzenden Anforderungen bzw. die entsprechenden Rechtsbezüge aufgeführt. Ein zusätzlicher Aspekt beim Betrieb zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Sicherheit im Bereich des Explosionsschutzes ist die Qualifizierung der entsprechenden Mitarbeiter. Für im Bereich der Elektrotechnik tätige Personen ist dabei die DIN VDE 0165-10-1 (2014-10) Explosionsgefährdete Bereiche Teil 17: „Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen“ von entscheidender Bedeutung. Nach dieser Norm ist es erforderlich, Mindestqualifikationen für das Arbeiten in elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nachzuweisen. Laut DIN VDE 0165-10-1 (2014-10; normativer Anhang B) sind bezüglich des ausführenden Personals für die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen in staub- oder gasexplosionsgefährdeten Bereichen folgende Qualifikationsanforderungen vorgegeben:
  • Verständnis der Grundlagen des Explosionsschutzes
    • Gerätekennzeichnung
    • Zündschutzarten
    • Grundlagen der Gerätekonstruktion und deren Schutzkonzepte
  • Verständnis der Grundlagen der Explosionsschutznormung
    • Kenntnisse der Rechtsvorschriften
    • Notwendigkeit von Arbeitserlaubnissystemen
    • Umfassende Kenntnisse der Anforderungen der DIN VDE 0165-1
  • Verständnis der Grundlagen der Wartung und Prüfung von Ex-Anlagen
    • Kenntnisse bei Wartung von Ex-Anlagen
    • Kenntnisse beim Prüfen von Ex-Anlagen.
Wichtiger Hinweis. Diese Qualifikation ist nicht gleichbedeutend mit der einer Befähigten Person für Explosionsgefährdungen nach TRBS 1203 Abschnitt 3.1, sondern dient ausschließlich zum Nachweis einer ausreichenden Qualifikation des Personals für Prüfung, Wartung und Instandsetzung, das mit Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (gas- oder staubexplosionsgefährdet) betraut werden soll. Bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen ist eine Zusatzqualifikation für die Mitarbeiter erforderlich, um mögliche Gefahren und Risiken abschätzen und beurteilen zu können. Ohne den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation der Mitarbeiter, die Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen planen oder ausführen, entsteht eine haftungsrechtlich problematische Situation, die im Schadensfall mit erheblichen rechtlichen Sanktionen einhergehen kann. Autor: F. Ziegler Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.