Skip to main content 
Telekommunikation | Internet/Multimedia | Inf.- und Kommunikationstechnik | Recht

Telefonieren im europäischen Ausland

EU-Parlament kippt Roaming-Gebühren für Telefonkunden

03.02.2017

Am 15. Juni 2017 will das EU-Parlament die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union abschaffen. Für die Bürger ist das eine gute Nachricht – doch die finanzielle Wohltat hat für die EU auch wirtschaftliche und strategische Gründe. 

Was ist eine Roaming-Gebühr?

Als Roaming wird die Möglichkeit bezeichnet, mit dem Handy im Ausland zu telefonieren sowie Daten und Nachrichten zu senden und zu empfangen. Dabei entstehen im Mobilfunknetz des ausländischen Betreibers Kosten, die dem Kunden über seinen Heimnetzbetreiber in Rechnung gestellt werden.

Weshalb waren die Roaming-Gebühren umstritten?

Mit Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes im Jahr 2004 setzte die EU eine der wichtigsten Forderungen der europäischen Wirtschaft um. Innerhalb der EU sollten europäische Arbeitnehmer jederzeit in jedem Mitgliedsland eingesetzt werden können. Um die Flexibilität und permanente Erreichbarkeit der Arbeitnehmer zu optimieren, war es notwendig, die Kommunikationsstruktur zwischen den EU-Staaten zu modernisieren. Dazu gehörten der Ausbau der Mobilfunknetze und die Einführung bezahlbarer Handytarife. Nachdem die Netzabdeckung weitgehend erreicht wurde, entzündete sich die Diskussion an der Höhe der Roaming-Gebühren. Die EU versuchte mehrfach, die Gebühren zu senken, scheiterte aber zunächst am Widerstand der Telekommunikationsunternehmen (Telcos). Diese befürchteten hohe Verluste durch sinkende Roaming-Gebühren und drohten mit dem Abbau von Arbeitsplätzen. Noch 2016 versuchten die Telcos, die von der EU angekündigte Abschaffung der Roaming-Gebühren mit einer 90-Tage-Regel auszuhebeln. EU-Bürger sollten 90 Tage im Jahr ohne Roaming-Gebühren im europäischen Ausland telefonieren dürfen, in der restlichen Zeit würden die Gebühren bestehen bleiben. Die EU schloss sich dem Vorschlag der Telcos an, musste ihn aber schnell wieder aufgeben. Die 90-Tage-Regel träfe vor allem Arbeitnehmer, die durch Europa ziehen. Das widerspräche den Vorstellungen der Wirtschaft, die im Freizügigkeitsgesetz verankert sind.

Wie hoch waren die Roaming-Gebühren bisher?

Seit 2007 werden die Preisobergrenzen für Roaming-Gebühren durch die EU festgelegt (Angaben in Cent): Abgehende Anrufe 2007: 49
2008: 46
2009: 43
2010: 39
2011: 35
2012: 29
2013: 24
2014: 19 Ankommende Anrufe 2007: 24
2008: 22
2009: 19
2010: 15
2011: 11
2012: 8
2013: 7
2014: 5 Versenden einer SMS 2009: 11
2012: 9
2103: 8
2014: 6 Datenmenge (1 MB) 2012: 70
2013: 45
2014: 20

Welches Verhandlungsergebnis erzielte das EU-Parlament in dieser Woche?

Das EU-Parlament und die Verhandlungsführer der EU-Staaten einigten sich auf die Großhandelspreise fürs Roaming (hier die offizielle Mitteilung der EU). Europäische Telekommunikationsunternehmen dürfen sich ab 15. Juni 2017 gegenseitig folgende Preise in Rechnung stellen: Anrufe: 3,2 Cent
SMS: 1 Cent Datenmenge (1 GB, Angaben in Euro): 2017: 7,70
2018: 6,0
2019: 4,50
2020: 3,50
2021: 3,0
2022: 2,5 Von Seiten des EU-Parlaments wird betont, dass die Telcos auch mit den reduzierten Großhandelspreisen kostendeckend arbeiten. Die Preise sind keine Endkundenpreise, d.h., sie werden den Handynutzern nicht in Rechnung gestellt. EU-Bürgern dürfen für Telefonate im EU-Ausland ab 15. Juni 2017 keine Roaming-Gebühren mehr berechnet werden. Damit gilt die Roaming-Gebühr für die Endkunden innerhalb der EU als abgeschafft. Damit die Roaming-Gebühr wie geplant beendet werden kann, müssen die zuständigen Minister aller EU-Staaten bis zum 15. Juni 2017 der Abschaffung zustimmen.  

Gibt es noch Widerstand von den Telekommunikationsunternehmen?

Nein, die Telcos haben ihre Strategie geändert. Die Diskussionen um den 90-Tage-Plan haben ihnen Zeit verschafft, um die Tarife zu ändern. Nachdem die EU die 90-Tage-Regel fallen lies, war klar, dass die Abschaffung der Roaming-Gebühren nicht mehr zu verhindern ist. Noch im Sommer 2016 warben deshalb die ersten Telcos mit Tarifen ohne Roaming-Gebühren. Diese sogenannten EU-Flatrates sind allerdings teurer als bisherige Tarife. Experten gehen davon aus, dass der Wegfall der Roaming-Gebühren mit den neuen Tarifen teilweise kompensiert wird.

Warum schafft das EU-Parlament die Roaming-Gebühren gerade am 15. Juni 2017 ab?

Das Datum steht für den Beginn der Urlaubssaison. Unbewusst – aber von der EU durchaus beabsichtigt – verknüpfen viele Menschen die Abschaffung der Gebühren mit der Aussicht, im Sommer am Urlaubsort preisweit telefonieren zu können – dank der Arbeit des oft gescholtenen EU-Parlaments. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Endkunden ist jedoch kein Geschenk der EU an die Bürger. Neben wirtschaftlichen Interessen stehen im Hintergrund wichtige Wahlen, die einigen EU-Politikern Sorgen bereiten: 15. März Parlamentswahl in den Niederlanden, 23. April Präsidentschaftswahl in Frankreich, 24. September Bundestagswahl in Deutschland. Bei diesen Urnengängen ist eine positive Wählerstimmung vorteilhaft. Eine gefühlte gute Tat der EU könnte dazu beitragen, die Menschen zur Teilnahme an der Wahl zu motivieren und ihr Kreuz zu machen. Bevorzugt bei Parteien, die nicht EU-skeptisch sind.

Autor
Name: Jürgen Winkler