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SMS: 1 Cent Datenmenge (1 GB, Angaben in Euro): 2017: 7,70
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2022: 2,5 Von Seiten des EU-Parlaments wird betont, dass die Telcos auch mit den reduzierten Großhandelspreisen kostendeckend arbeiten. Die Preise sind keine Endkundenpreise, d.h., sie werden den Handynutzern nicht in Rechnung gestellt. EU-Bürgern dürfen für Telefonate im EU-Ausland ab 15. Juni 2017 keine Roaming-Gebühren mehr berechnet werden. Damit gilt die Roaming-Gebühr für die Endkunden innerhalb der EU als abgeschafft. Damit die Roaming-Gebühr wie geplant beendet werden kann, müssen die zuständigen Minister aller EU-Staaten bis zum 15. Juni 2017 der Abschaffung zustimmen.
Telefonieren im europäischen Ausland
EU-Parlament kippt Roaming-Gebühren für Telefonkunden
03.02.2017
Am 15. Juni 2017 will das EU-Parlament die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union abschaffen. Für die Bürger ist das eine gute Nachricht – doch die finanzielle Wohltat hat für die EU auch wirtschaftliche und strategische Gründe.
Was ist eine Roaming-Gebühr?
Als Roaming wird die Möglichkeit bezeichnet, mit dem Handy im Ausland zu telefonieren sowie Daten und Nachrichten zu senden und zu empfangen. Dabei entstehen im Mobilfunknetz des ausländischen Betreibers Kosten, die dem Kunden über seinen Heimnetzbetreiber in Rechnung gestellt werden.Weshalb waren die Roaming-Gebühren umstritten?
Mit Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes im Jahr 2004 setzte die EU eine der wichtigsten Forderungen der europäischen Wirtschaft um. Innerhalb der EU sollten europäische Arbeitnehmer jederzeit in jedem Mitgliedsland eingesetzt werden können. Um die Flexibilität und permanente Erreichbarkeit der Arbeitnehmer zu optimieren, war es notwendig, die Kommunikationsstruktur zwischen den EU-Staaten zu modernisieren. Dazu gehörten der Ausbau der Mobilfunknetze und die Einführung bezahlbarer Handytarife. Nachdem die Netzabdeckung weitgehend erreicht wurde, entzündete sich die Diskussion an der Höhe der Roaming-Gebühren. Die EU versuchte mehrfach, die Gebühren zu senken, scheiterte aber zunächst am Widerstand der Telekommunikationsunternehmen (Telcos). Diese befürchteten hohe Verluste durch sinkende Roaming-Gebühren und drohten mit dem Abbau von Arbeitsplätzen. Noch 2016 versuchten die Telcos, die von der EU angekündigte Abschaffung der Roaming-Gebühren mit einer 90-Tage-Regel auszuhebeln. EU-Bürger sollten 90 Tage im Jahr ohne Roaming-Gebühren im europäischen Ausland telefonieren dürfen, in der restlichen Zeit würden die Gebühren bestehen bleiben. Die EU schloss sich dem Vorschlag der Telcos an, musste ihn aber schnell wieder aufgeben. Die 90-Tage-Regel träfe vor allem Arbeitnehmer, die durch Europa ziehen. Das widerspräche den Vorstellungen der Wirtschaft, die im Freizügigkeitsgesetz verankert sind.Wie hoch waren die Roaming-Gebühren bisher?
Seit 2007 werden die Preisobergrenzen für Roaming-Gebühren durch die EU festgelegt (Angaben in Cent): Abgehende Anrufe 2007: 492008: 46
2009: 43
2010: 39
2011: 35
2012: 29
2013: 24
2014: 19 Ankommende Anrufe 2007: 24
2008: 22
2009: 19
2010: 15
2011: 11
2012: 8
2013: 7
2014: 5 Versenden einer SMS 2009: 11
2012: 9
2103: 8
2014: 6 Datenmenge (1 MB) 2012: 70
2013: 45
2014: 20
Welches Verhandlungsergebnis erzielte das EU-Parlament in dieser Woche?
Das EU-Parlament und die Verhandlungsführer der EU-Staaten einigten sich auf die Großhandelspreise fürs Roaming (hier die offizielle Mitteilung der EU). Europäische Telekommunikationsunternehmen dürfen sich ab 15. Juni 2017 gegenseitig folgende Preise in Rechnung stellen: Anrufe: 3,2 CentSMS: 1 Cent Datenmenge (1 GB, Angaben in Euro): 2017: 7,70
2018: 6,0
2019: 4,50
2020: 3,50
2021: 3,0
2022: 2,5 Von Seiten des EU-Parlaments wird betont, dass die Telcos auch mit den reduzierten Großhandelspreisen kostendeckend arbeiten. Die Preise sind keine Endkundenpreise, d.h., sie werden den Handynutzern nicht in Rechnung gestellt. EU-Bürgern dürfen für Telefonate im EU-Ausland ab 15. Juni 2017 keine Roaming-Gebühren mehr berechnet werden. Damit gilt die Roaming-Gebühr für die Endkunden innerhalb der EU als abgeschafft. Damit die Roaming-Gebühr wie geplant beendet werden kann, müssen die zuständigen Minister aller EU-Staaten bis zum 15. Juni 2017 der Abschaffung zustimmen.