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Sicherheitstechnik | Brand- und Explosionsschutz

Rauchmelderpflicht

"Es brennt das ganze Kind sogar"

13.05.2016

Am 13. Mai ist Rauchmeldertag. Eine gute Gelegenheit, um daheim die Funktion der Rauchmelder mit einer qualmenden Kerze zu testen – sofern man seiner Pflicht zur Installation nachgekommen ist.

In Berlin und Brandenburg glaubt die Landespolitik felsenfest an den geübten Umgang der Einwohner und Touristen mit dem Feuer. Für eine Pflicht der Vermieter, Wohnungs- und Hausbesitzer zum Einbau von Rauchmeldern sahen die Landesregierungen bisher keinen Anlass.  Deshalb belegt Berlin in der Statistik der Haushalte OHNE Rauchmelder den unangefochtenen Spitzenplatz: 93 Prozent vertrauen auf Gott oder Sankt Florian. Platz zwei der Verweigerer geht an Brandenburg. Hier verzichten 75 Prozent der Haushalte auf die Investition in die eigene Sicherheit. In allen anderen Bundesländern kennt man seine Landeskinder besser: Ohne Pflicht läuft nix. Deshalb verankerten sie in ihren Landesbauordnungen Stichtage zur Einführung und – bis auf Saarland und Sachsen – auch zur Nachrüstung von Rauchmeldern.  Meist sind Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, vorgeschrieben. Die Ausstattung der Haushalte mit Rauchmeldern ist teilweise weit fortgeschritten: Schleswig-Holstein 95 Prozent, Rheinland-Pfalz 90 Prozent, Bremen 89 Prozent. Über den Nutzen von Rauchmeldern muss man nicht mehr diskutieren. Auch den Verweigerern dürfte klar sein, dass intakte Rauchmelder Leben retten können.  Den Sparfüchsen, die an ein paar Euro für die Rauchmelder knausern, sei die Lektüre der Struwwelpeter-Moritat "Die gar traurige Geschichte mit dem Feuerzeug" empfohlen – zum gemeinsamen Lesen im Kreis der Familie, mit aufgeschlagenem Rauchmelderkatalog auf dem Couchtisch: Die gar traurige Geschichte mit dem Feuerzeug Paulinchen war allein zu Haus,
Die Eltern waren beide aus.
Als sie nun durch das Zimmer sprang
Mit leichtem Mut und Sing und Sang,
Da sah sie plötzlich vor sich stehn
Ein Feuerzeug, nett anzusehn.
„Ei,“ sprach sie, „ei, wie schön und fein!
Das muß ein trefflich Spielzeug sein.
Ich zünde mir ein Hölzchen an,
Wie’s oft die Mutter hat getan.“ Und Minz und Maunz, die Katzen,
Erheben ihre Tatzen.
Sie drohen mit den Pfoten:
„Der Vater hat’s verboten!
Miau! Mio! Miau! Mio!
Laß stehn! Sonst brennst du lichterloh!“ Paulinchen hört die Katzen nicht!
Das Hölzchen brennt gar hell und licht,
Das flackert lustig, knistert laut,
Grad wie ihr’s auf dem Bilde schaut.
Paulinchen aber freut sich sehr
Und sprang im Zimmer hin und her. Doch Minz und Maunz, die Katzen,
Erheben ihre Tatzen.
Sie drohen mit den Pfoten:
„Die Mutter hat’s verboten!
Miau! Mio! Miau! Mio!
Wirf’s weg! Sonst brennst du lichterloh!“ Doch weh! Die Flamme faßt das Kleid,
Die Schürze brennt; es leuchtet weit.
Es brennt die Hand, es brennt das Haar,
Es brennt das ganze Kind sogar. Und Minz und Maunz, die schreien
Gar jämmerlich zu zweien :
„Herbei! Herbei! Wer hilft geschwind?
Im Feuer steht das ganze Kind!
Miau! Mio! Miau! Mio!
Zu Hilf’! Das Kind brennt lichterloh!“ Verbrannt ist alles ganz und gar,
Das arme Kind mit Haut und Haar;
Ein Häuflein Asche bleibt allein
Und beide Schuh’, so hübsch und fein. Und Minz und Maunz, die kleinen,
die sitzen da und weinen:
"Miau! Mio! Miau! Mio!
Wo sind die armen Eltern? Wo?"
Und ihre Tränen fließen
Wie’s Bächlein auf den Wiesen. Unsere Partner-Zeitschrift "Immobilien verwalten & vermieten" hat zu Rauchwarnmeldern eine Übersicht erstellt. Dort kann man entnehmen, wo die Pflicht zum Einbau eines solchen Geräts schon greift oder ab wann er nötig wird.

Autor
Name: Jürgen Winkler