
Rauchmelderpflicht
"Es brennt das ganze Kind sogar"
Am 13. Mai ist Rauchmeldertag. Eine gute Gelegenheit, um daheim die Funktion der Rauchmelder mit einer qualmenden Kerze zu testen – sofern man seiner Pflicht zur Installation nachgekommen ist.
Und Minz und Maunz, die schreien
Gar jämmerlich zu zweien :
„Herbei! Herbei! Wer hilft geschwind?
Im Feuer steht das ganze Kind!
Miau! Mio! Miau! Mio!
Zu Hilf’! Das Kind brennt lichterloh!“
Verbrannt ist alles ganz und gar,
Das arme Kind mit Haut und Haar;
Ein Häuflein Asche bleibt allein
Und beide Schuh’, so hübsch und fein.
Und Minz und Maunz, die kleinen,
die sitzen da und weinen:
"Miau! Mio! Miau! Mio!
Wo sind die armen Eltern? Wo?"
Und ihre Tränen fließen
Wie’s Bächlein auf den Wiesen.
Unsere Partner-Zeitschrift "Immobilien verwalten & vermieten" hat zu Rauchwarnmeldern eine Übersicht erstellt. Dort kann man entnehmen, wo die Pflicht zum Einbau eines solchen Geräts schon greift oder ab wann er nötig wird.