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Netzentgelte

Erhöhte Energiekosten für Industrie und Gewerbe

14.12.2023

Auch für das Jahr 2024 wird ein Anstieg der Netzentgelte erwartet. Da diese über 20 % der gesamten Stromkosten ausmachen können, müssen viele Industrie- und Gewerbeunternehmen mit einer Zunahme der Energiekosten rechnen.

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Zwar hat die Bundesregierung mit dem im November 2023 angekündigten „Strompreispaket“ eine Unterstützungsabsicht signalisiert und ein Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten wurde beschlossen. Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage bleibt dennoch abzuwarten, ob die Energiekostenerhöhung abgefedert werden kann.

Die Auswertung der vorläufig veröffentlichten Netzentgelte zeigt einen bundesweiten Preisanstieg von 12 %, wobei der durchschnittliche Leistungspreis in der Mittelspannung bei rund 149 €/kW liegt (gewichtet nach Ortschaften). Einige Gemeinden im Saarland fallen mit dem höchsten Leistungspreis von 334 €/kW besonders auf. Ebenso liegt der Preis im Burgenland in Sachsen-Anhalt mit 324 €/kW deutlich über dem deutschen Durchschnitt. Berlin und Hamburg verzeichnen den größten Anstieg unter den Bundesländern. Der Netzbetreiber Getec net GmbH erhöht seine Preise in beiden Stadtstaaten um 35 %, was zu einer Preiserhöhung um 50 €/kW führt. Die höchsten durchschnittlichen Leistungspreise sind in Rheinland-Pfalz (157,19 EUR/kW), Sachsen-Anhalt (153,56 EUR/kW), Saarland (153,36 EUR/kW) und Thüringen (153,11 EUR/kW) zu verzeichnen.

Maßgebliche Ursachen: Verschiebung des Basisjahres und höhere Kosten

Die Preiserhöhung wird teilweise darauf zurückgeführt, dass der Beginn der nächsten Regulierungsperiode für Stromnetzbetreiber (2024 bis 2028) erfolgt und das Basisjahr von 2016 auf 2021 verlagert wurde. Dies hat zur Folge, dass die Preiserhöhungen, die in diesem fünfjährigen Zeitraum auftraten, erstmals in den Netzentgelten berücksichtigt werden. Der Preisanstieg wird zusätzlich durch den erforderlichen Netzausbau verstärkt, der aufgrund der anhaltenden Dezentralisierung der Energieversorgung notwendig ist. Darüber hinaus sind auch bei den Netzbetreibern die Betriebskosten gestiegen, was sich in den Preisen widerspiegelt.

Nachdem es gelungen ist, bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte festzulegen und diese durch eine anteilige Finanzierung der Übertragungsnetzkosten seitens der Bundesregierung mit einem Zuschuss von 5,5 Mrd. Euro weitestgehend konstant zu halten, werden Forderungen laut, auch die Verteilnetzentgelte zu subventionieren, um dem kontinuierlichen Preisanstieg entgegenzuwirken. Angesichts des kürzlich ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 scheint die Möglichkeit einer solchen Unterstützungsmaßnahme jedoch begrenzt zu sein.

Infolge der letzten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll zukünftig eine bei der Bundesnetzagentur eingerichtete große Beschlusskammer die Festlegungen zu Bedingungen und Methoden der Netzentgeltermittlung treffen. Außerdem einigte sich die Bundesregierung Anfang November 2023 auf ein „Strompreispaket“: Einerseits soll die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe für die Jahre 2024/2025 auf ein europäisches Mindestmaß von 0,05 ct/kWh gesenkt werden (im Vergleich zum bisherigen reduzierten Satz von 1,54 ct/kWh), andererseits soll der Spitzenlastausgleich für Unternehmen mit einem besonders hohen Energiebedarf auf fünf Jahre verlängert werden. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang diese Maßnahmen die Erhöhung der Netzentgelte abfedern.

Netzkosten sparen durch Lastmanagement mit Batteriespeichern

Die Unternehmen, die von den Preiserhöhungen betroffen sind, können die kontinuierlich steigenden Energiekosten teilweise durch die Implementierung eines Lastmanagementsystems mit Batteriespeichern ausgleichen. Ein Energiemanagementsystem (EMS) überwacht den Stromverbrauch des Industrieunternehmens und ergreift bei Erreichen einer Spitzenlast geeignete Gegenmaßnahmen. Sobald das EMS eine Lastspitze erfasst, wird Strom aus dem Batteriespeicher in das Netz des Kunden eingespeist.

Auf diese Weise können Industrieunternehmen, die eine registrierende Leistungsmessung (RLM) verwenden, erhebliche Einsparungen durch den Einsatz von Batteriespeichern erzielen. Sogar Unternehmen, die bereits aktiv Lastmanagement betreiben, profitieren von reduzierten Energiekosten, da effizientes Lastmanagement von den Netzbetreibern durch geringere Netzentgelte honoriert wird.

Zeitgleich leisten Industrieunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende: Batteriespeicher entlasten das Stromnetz und erhöhen die Netzstabilität, indem sie die Differenzen zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch ausgleichen.

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