Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften
Energietechnik - VDE-AR-N 4131 2019-03 (Anwendungsregel)
Diese VDE-Anwendungsregel legt die Technischen Anschlussregeln (TAR) für die Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von HGÜ-Systemen fest.
VDE-AR-N 4131 2019-03 (Anwendungsregel)
Technische Regeln für den Anschluss von HGÜ-Systemen und über HGÜ-Systeme angeschlossene Erzeugungsanlagen (TAR HGÜ)
Diese Systeme dienen der Hochspannungs-Gleichstrom Übertragung. Ebenfalls berücksichtigt werden auch angeschlossene Erzeugungsanlagen, die an ein öffentliches Netz eines Netzbetreibers angeschlossen sind.
Ein wichtiger Punkt in dieser VDE-Anwendungsregel betrifft den Netzanschluss. Um einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb sicherzustellen, sind folgende Kriterien dafür ausschlaggebend:
- Höhe der Anschlusswirkleistung (vereinbarte Wirkleistung für Bezug oder Einspeisung);
- Art und Betriebsweise des anzuschließenden HGÜ-Systems;
- örtliche Netzverhältnisse (z. B. Kurzschlussleistung);
- eindeutige Schutzverhältnisse zur selektiven Fehlererfassung im Netz;
- die vom Anschlussnehmer gewünschte Versorgungszuverlässigkeit;
- Beeinflussung anderer, an dieses Netz angeschlossener Anlagen.
Die erforderlichen Kennwerte am Netzanschlusspunkt für die Dimensionierung der Betriebsmittel des Anschlussnehmers gibt der Netzbetreiber vor. Folgende Daten sind dabei ebenfalls von dem Netzbetreiber nach Anfrage bereitzustellen:
- minimaler Anfangs-Kurzwechselstrom und der Impedanzwinkel aus dem Netz;
- die gesamte Fehlerabschaltzeit des Hauptschutzes aus dem Netz;
- Topologie der eventuell vorhandenen Schaltanlage, Zuordnung der Leistungsschalter für das neu anzuschließende Betriebsmittel;
- Frequenzabhängige Netzimpedanz am Netzanschlusspunkt und vorhandene Oberschwingungen.
Bei der Bemessung der Betriebsmittel sind zudem auch die Kurzschlussströme sowohl aus dem Netz des Netzbetreibers als auch aus der Anlage des Anschlussnehmers zu berücksichtigen.
Der Netzbetreiber legt die erforderlichen Systeme und Einstellungen für den Schutz fest. Dabei hat der elektrische Schutz der Erzeugungsanlage Vorrang vor allen betrieblichen Regelungen.
Die Sicherheit des Netzes, der Mitarbeiter und die Gesundheit stehen dabei an erster Stelle. Bevor man die Erzeugungsanlage einschaltet ist erst eine Genehmigung des Netzbetreibers einzuholen. bfe-TIB1
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