Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Energie – Erzeugung, Handel und Transport (11)
Um die überholte Struktur der Energieversorgung dem Design eines zukunftsfähigen Energiemarkts anzupassen, änderte der Gesetzgeber zunächst das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 1997) und erließ das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2000) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Mit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes durch Entflechtung der bisherigen Akteure entstand ein neues Rollenmodell, das den bisher vertikal integrierten Unternehmen geänderte oder auch neue Aufgaben zuweist.
- Das Ziel Umweltverträglichkeit fordert, die verfügbaren Ressourcen nachhaltig zu nutzen. Das heißt unter anderem, bei der Stromerzeugung bevorzugt erneuerbare Energieträger zu verwenden. Auch sollten die eingesetzten Energieumwandlungsanlagen einen hohen Wirkungsgrad haben.
Die Ziele des energiepolitischen Dreiecks stehen aber nicht unabhängig nebeneinander. Teilweise gibt es deutliche Zielkonflikte. So ist zum Beispiel eine höhere Umweltverträglichkeit oder eine gesteigerte Versorgungssicherheit in den meisten Fällen mit höheren Preisen verbunden. Ferner bringen einige besonders umweltfreundliche Energieträger wie Sonnenstrahlung und Windkraft Probleme bei der Versorgungssicherheit mit sich.
Autor: W. Wilming
Literatur:
[1] Gesetzeskarte für das Energieversorgungssystem, in: https://www.bmwi.de, suchen: Gesetzeskarte. Zuletzt eingesehen am 29. 8. 2020.
[2] Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung/ Zusammenfassung nach Thema/Energie, in: https://eur-lex.europa.eu/browse/summaries.html?locale=de. Zuletzt eingesehen am 1. 9. 2020.
[3] Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Energiewirtschaft, in: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/092/1309211.pdf. Zuletzt eingesehen am 1. 9. 2020.
[4] Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt, in: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A31996L0092. Zuletzt eingesehen am 1. 9. 2020.
[5] Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. August 2020 (Kohleausstiegsgesetz BGBl. I S. 1818) geändert wurde, in: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/EnWG.pdf. Zuletzt eingesehen am 1. 9. 2020.
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