Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Eine bedienungsunfreundliche Maschine
Wie kann bei Messmaschinen der Zugang zu Bedienelementen für elektrotechnische Laien ermöglicht werden, obwohl der Zugang eigentlich nur für EFKs vorgesehen ist?
Sollte die Einbringung der PCs an dieser Stelle der Messanlage und die Bedientätigkeit der Industrie-PCs der Messmaschinen laut Hersteller so vorgesehen sein, wie es vom Anfragenden ausgeführt wird, und die Qualifikation des einzusetzenden Bedienpersonals nicht auf elektrotechnisch unterwiesene Personen, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten oder Elektrofachkräfte beschränkt sein, so ist durch den Einbau der Industrie-PCs in eine nicht laienbedienbare abgeschlossene elektrische Betriebsstätte eine „vorhersehbare Fehlanwendung“ entstanden. Diese vorhersehbare Fehlanwendung durch Laien wäre von dem Hersteller im Rahmen seiner Risikobeurteilung zu betrachten und es wären geeignete Maßnahmen, nach dem Stand der Technik, zu ergreifen, die eine Manipulation von Sicherheitseinrichtungen und Gefährdungen von Mitarbeitern ausschließen. Eine Risikobeurteilung zur Integration der Sicherheit ist bereits in der Planungsphase in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG [3] gefordert.
Autoren: S. Euler, C. Bast
Literatur
[1] BekBS 1113 Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit – Beschaffung von Arbeitsmitteln; Ausgabe: März 2015 GMBl 2015 S. 311 [Nr. 17/18].
[2] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebs-
sicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49); zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30. 4. 2019 I 554.
[3] Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung).
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