Datenschutz
DSGVO – Hohe Bußgelder drohen
In wenigen Wochen tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ab 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Doch vielen Firmen ist nicht klar, was die neue Verordnung für sie bedeutet.
Jetzt handeln und hohe Kosten vermeiden
Selbst Unternehmen, die sich mit ihrer Umsetzung bereits auf der sicheren Seite wähnen, erfüllen die neuen Anforderungen nur unzureichend. Das liegt vor allem an mangelnden Informationen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung. Am 09. Mai bietet der ep Elektropraktiker allen Interessierten ein Webinar zum Thema, um Unternehmer fit zu machen und den Einstieg in die DSGVO zu erleichtern.
Referentin ist Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M. Sie beantwortet folgende Fragen:
- Was sind personenbezogene Daten und was heißt Datenverarbeitung?
- Wann darf ich Daten verarbeiten?
- Welche Anforderungen sind an eine Einwilligung zu stellen?
- Welche (formellen) Pflichten kommen auf Unternehmen mit der DSGVO zu?
- Der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Pflicht oder Kür?
Was die neue Datenschutz-Grundverordnung für Handwerksbetriebe bedeutet, erklärt der Fachartikel „Dschungel im Datenschutz“ des ep Elektropraktikers in der Ausgabe 04/2018. Sie sind noch kein Abonnent des ep Elektropraktikers? Bestellen Sie noch heute ihr Probeheft.