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Datenschutz

DSGVO – Hohe Bußgelder drohen

24.04.2018

In wenigen Wochen tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ab 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Doch vielen Firmen ist nicht klar, was die neue Verordnung für sie bedeutet.

Unternehmen müssen handeln

Wer einen Webshop betreibt und Werkzeug über diesen verkauft, der muss unter anderem Auswahloptionen anbieten, mit denen Kunden der Nutzung der Cookies oder der Weitergabe von Daten widersprechen können. Ab 25. Mai 2018 ist das Fehlen einer solchen Option ein klarer Verstoß gegen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es wird mit hohen Bußgeldern geahndet, doch bisher nehmen Firmen die Verordnung gelassen. Das kann jedoch teuer werden. Eine Studie der Absolit Consulting ergab, dass sich zwar mit 56 Prozent der Befragten mehr als die Hälfte der Unternehmen mitten in der Anpassung befinden, allerdings haben 27 Prozent noch nicht einmal damit angefangen. Je nach Branche variiert diese Zahl und steigt auf bis zu 48 Prozent.

DSGVO gilt innerhalb der EU

Betroffen von der neuen Verordnung sind alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) personenbezogene Daten erheben, speichern oder verarbeiten. Das gilt, wenn eine Firma nur ein Kontaktformular mit E-Mail-Angabe oder durch eine Anmeldebox zum Newsletter auf ihrer Internetpräsenz bereitstellt. Industriebetriebe, Produktionsbetriebe, Handelsunternehmen – selbst Werkstätten – müssen sich absichern. Um beispielsweise gegen Cyberattacken gewappnet zu sein, muss ein wirkungsvolles internes Datenschutz-Managementsystem aufgebaut und ein Datenschutzbeauftragter benannt werden. Unternehmen müssen die zuständigen nationalen Behörden innerhalb von 72 Stunden über eine Datenschutzverletzung unterrichten.

Jetzt handeln und hohe Kosten vermeiden

Selbst Unternehmen, die sich mit ihrer Umsetzung bereits auf der sicheren Seite wähnen, erfüllen die neuen Anforderungen nur unzureichend. Das liegt vor allem an mangelnden Informationen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung. Am 09. Mai bietet der ep Elektropraktiker allen Interessierten ein Webinar zum Thema, um Unternehmer fit zu machen und den Einstieg in die DSGVO zu erleichtern.
Referentin ist Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M. Sie beantwortet folgende Fragen:
  • Was sind personenbezogene Daten und was heißt Datenverarbeitung?
  • Wann darf ich Daten verarbeiten?
  • Welche Anforderungen sind an eine Einwilligung zu stellen?
  • Welche (formellen) Pflichten kommen auf Unternehmen mit der DSGVO zu?
  • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Pflicht oder Kür?
Hier melden Sie sich für das Webinar an. Weitere Informationen finden Sie hier. Was die neue Datenschutz-Grundverordnung für Handwerksbetriebe bedeutet, erklärt der Fachartikel „Dschungel im Datenschutz“ des ep Elektropraktikers in der Ausgabe 04/2018. Sie sind noch kein Abonnent des ep Elektropraktikers? Bestellen Sie noch heute ihr Probeheft.

Autor
Name: Antje Schubert