Brand- und Explosionsschutz | Sicherheitstechnik
Brandschutz: Basiswissen für Planer und Ausführende
Drei Schritte zur sicheren Abschottung brennbarer Rohre
30.11.2018
Brandschutztechnische Rohrabschottungen sind sicher und einfach auszuführen, wenn sie zulassungsgemäß und laut Herstellerdokumentation umgesetzt werden. Nicht abnahmefähige Ausführungen sind vielerorts anzutreffen. Im Brandfall können sie zum Versagen führen.
Um eine zulassungskonforme, funktionsfähige Abschottung herzustellen, ist ein systematisches Vorgehen notwendig. Die brandschutztechnisch zu sichernde Durchdringung sollte rechtzeitig vor der Ausführung geplant werden. So ist auch sichergestellt, dass die beabsichtigte Kombination von Rohrtyp und Einbausituation überhaupt möglich ist und die räumliche Optimierung von Leitungsanlagen durch Ausnutzung zugelassener (Null-) Abstände werden ermöglicht.
Dass eine korrekte Ausführung einer Abschottung extrem wichtig ist, kann am anschaulichsten mit den Temperaturen von über 1.000°C im Brandfall erklärt werden. Dadurch fangen die Rohre im Brandraum innerhalb der ersten Minuten zu brennen an, sind schnell erweicht und nach max. 10 - 15 Minuten restlos verbrannt.
Die erweichten Rohre werden durch das intumeszierende Material zusammengedrückt: Der Ausdehnungsfaktor beträgt > 15-fache mit einem Blähdruck von über 10 bar. Im weiteren Verlauf verschließt das aufgequollene Material die Öffnung vollständig. So wird Raumabschluss und Isolierung sichergestellt.
Diese Funktionen sind nur sichergestellt, wenn das Produkt gemäß Zulassung und Einbaueinleitung verbaut wird. Wesentliche Abweichungen hiervon führen zu einem undefinierten Zustand, der eine Vorhersage der Funktionsfähigkeit im Brandfall unmöglich macht.
Im Sinne der Landesbauordnungen handelt es sich bei der bauseits ausgeführten Brandabschottung um eine Bauart, da hierfür verschiedene Bauprodukte (Rohr, Wand, Abschottung etc.) zu einem Teil einer baulichen Anlage zusammengefügt werden (§ 2 Abs. 11 MBO). Der Ausführende haftet für die Mangelfreiheit seines Werks. In drei einfachen Schritten kann eine zulassungskonforme Abschottung sichergestellt werden. Der systematische Umgang mit Zulassungen erleichtert die Arbeit, indem der Artikel konkrete Anleitung gibt:
Brandphasen 1 – 4
1. Schritt – Auswahl des Abschottungssystems Leitungen, die durch raumabschließende Bauteile (Wände / Decken) geführt werden, für die ein notwendige Feuerwiderstand festgelegt ist, müssen geschottet werden, um die Brandentstehung und insbesondere die Brandausbreitung zu verhindern (§§ 3, 14 MBO). Erleichterungen enthalten die Leitungsanlagenrichtlinien, diese Sonderfälle sind nicht Gegenstand dieses Artikels. Schwierigkeiten ergeben sich zumeist bei der Produktauswahl und dem korrekten Einsatz. Zulassungszwang – national vor europäisch Für die Abschottung brennbarer Rohre DN > 32 mm dürfen nur Systeme mit einer bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt eingebaut werden. Etwaige Europäische Technische Bewertung (ETA), also europäische Zulassung nach der europäischen Bauproduktenverordnung stellt nach deutschem Baurecht nur eine Art „Reisepass“ für das Produkt dar. Sie dürfen in Deutschland gehandelt werden, die Verwendung ist aber nur mit einer zusätzlichen Zulassung des DIBt, die einer Art Arbeitserlaubnis entspricht, zulässig. Um sicherzustellen, dass es im Rahmen von Abnahmen keine Probleme mit der Bauart aufgrund der darin verwendeten Bauprodukte gibt, ist zwingend darauf zu achten, dass eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt. Ist der Einsatz eines Systems beabsichtig, für das keine nationale, sondern ausschließlich eine ETA vorliegt, so sollte der Einsatz dieses Produkts immer vorab mit der Baubehörde und dem (Prüf-) Sachverständigen abgestimmt werden. Weiterhin ist auch ein Blick in den Bauvertrag zu werfen, da hier u.U. die Verwendung nicht national zugelassener Bauprodukte ausgeschlossen ist. a. Rohrtyp Die grundlegende Information für die Auswahl einer passenden Manschette ist der zu schottende Rohrtyp. Mit dieser Information kann eine passende Abschottung ausgewählt werden. Nun ist in die Anlage 1 der Zulassung nachzusehen, ob das Abschotten des Rohres zugelassen ist und wo detaillierte Informationen zu finden sind. In diesem Beispiel wir ein PE HD Rohr angenommen, d. h. die Anlagen 4 und 5 sind relevant. Kann ein Rohrtyp in einer Zulassung nicht gefunden werden, so gibt es keine Möglichkeit eine zugelassene Abschottung mit dieser Kombination herzustellen. Die Annahme, dass ein Rohrtyp einem anderen sehr ähnlich ist, kann trügerisch sein und zum Versagen der Schottung führen. Im Grundsatz darf ein Rohr nicht mit einer Manschette geschottet werden, die nicht ausdrücklich für dieses Rohr zugelassen ist. Keinesfalls sollte von einem Ausführenden über den Weg einer nicht wesentlichen Abweichung eine solche Kombination freigezeichnet werden. Aus der elementaren Bedeutung des Rohrtyps für die Auswahl der passenden Brandschutzmanschette folgt auch, dass bei einem Wechsel dieses Typs die Auswahl neu zu erfolgen hat. Dies gilt natürlich auch bei Änderungen sonstiger relevanter Komponenten, inkl. des durchdrungenen Bauteils (Aufbau, Baustoffe usw.). b. Durchdrungenes Bauteil Als nächstes stehen zwei Entscheidungen an:- Wird eine Wand oder Decke durchdrungen?
- Wie ist deren Aufbau?
- unter 40 * 40 cm = größer 10 cm
- über 40 * 40 cm = größer 20 cm