Skip to main content 
Phasen der Abschottung bei einer Brandschutzmanschette (Bild: DOYMA GmbH)
Brand- und Explosionsschutz | Sicherheitstechnik

Brandschutz: Basiswissen für Planer und Ausführende

Drei Schritte zur sicheren Abschottung brennbarer Rohre

30.11.2018

Brandschutztechnische Rohrabschottungen sind sicher und einfach auszuführen, wenn sie zulassungsgemäß und laut Herstellerdokumentation umgesetzt werden. Nicht abnahmefähige Ausführungen sind vielerorts anzutreffen. Im Brandfall können sie zum Versagen führen.

Um eine zulassungskonforme, funktionsfähige Abschottung herzustellen, ist ein systematisches Vorgehen notwendig. Die brandschutztechnisch zu sichernde Durchdringung sollte rechtzeitig vor der Ausführung geplant werden. So ist auch sichergestellt, dass die beabsichtigte Kombination von Rohrtyp und Einbausituation überhaupt möglich ist und die räumliche Optimierung von Leitungsanlagen durch Ausnutzung zugelassener (Null-) Abstände werden ermöglicht. Dass eine korrekte Ausführung einer Abschottung extrem wichtig ist, kann am anschaulichsten mit den Temperaturen von über 1.000°C im Brandfall erklärt werden. Dadurch fangen die Rohre im Brandraum innerhalb der ersten Minuten zu brennen an, sind schnell erweicht und nach max. 10 - 15 Minuten restlos verbrannt. Die erweichten Rohre werden durch das intumeszierende Material zusammengedrückt: Der Ausdehnungsfaktor beträgt  > 15-fache mit einem Blähdruck von über 10 bar. Im weiteren Verlauf verschließt das aufgequollene Material die Öffnung vollständig. So wird Raumabschluss und Isolierung sichergestellt. Diese Funktionen sind nur sichergestellt, wenn das Produkt gemäß Zulassung und Einbaueinleitung verbaut wird. Wesentliche Abweichungen hiervon führen zu einem undefinierten Zustand, der eine Vorhersage der Funktionsfähigkeit im Brandfall unmöglich macht. Im Sinne der Landesbauordnungen handelt es sich bei der bauseits ausgeführten Brandabschottung um eine Bauart, da hierfür verschiedene Bauprodukte (Rohr, Wand, Abschottung etc.) zu einem Teil einer baulichen Anlage zusammengefügt werden (§ 2 Abs. 11 MBO).  Der Ausführende haftet für die Mangelfreiheit seines Werks. In drei einfachen Schritten kann eine zulassungskonforme Abschottung sichergestellt werden. Der systematische Umgang mit Zulassungen erleichtert die Arbeit, indem der Artikel konkrete Anleitung gibt:

Brandphasen 1 – 4

1. Schritt – Auswahl des Abschottungssystems Leitungen, die durch raumabschließende Bauteile (Wände / Decken) geführt werden,  für die ein notwendige Feuerwiderstand festgelegt ist, müssen geschottet werden, um die Brandentstehung und insbesondere die Brandausbreitung zu verhindern (§§ 3, 14 MBO). Erleichterungen enthalten die Leitungsanlagenrichtlinien, diese Sonderfälle sind nicht Gegenstand dieses Artikels. Schwierigkeiten ergeben sich zumeist bei der Produktauswahl und dem korrekten Einsatz. Zulassungszwang – national vor europäisch Für die Abschottung brennbarer Rohre DN > 32 mm dürfen nur Systeme mit einer bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt eingebaut werden. Etwaige Europäische Technische Bewertung (ETA), also europäische Zulassung nach der europäischen Bauproduktenverordnung stellt nach deutschem Baurecht nur eine Art „Reisepass“ für das Produkt dar. Sie dürfen in Deutschland gehandelt werden, die Verwendung ist aber nur mit einer zusätzlichen Zulassung des DIBt, die einer Art Arbeitserlaubnis entspricht, zulässig. Um sicherzustellen, dass es im Rahmen von Abnahmen keine Probleme mit der Bauart aufgrund der darin verwendeten Bauprodukte gibt, ist zwingend darauf zu achten, dass eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt. Ist der Einsatz eines Systems beabsichtig, für das keine nationale, sondern ausschließlich eine ETA vorliegt, so sollte der Einsatz dieses Produkts immer vorab mit der Baubehörde und dem (Prüf-) Sachverständigen abgestimmt werden. Weiterhin ist auch ein Blick in den Bauvertrag zu werfen, da hier u.U. die Verwendung nicht national zugelassener Bauprodukte ausgeschlossen ist.  a.  Rohrtyp Die grundlegende Information für die Auswahl einer passenden Manschette ist der zu schottende Rohrtyp. Mit dieser Information kann eine passende Abschottung ausgewählt werden. Nun ist in die Anlage 1 der Zulassung nachzusehen, ob das Abschotten des Rohres zugelassen ist und wo detaillierte Informationen zu finden sind. In diesem Beispiel wir ein PE HD Rohr angenommen, d. h. die Anlagen 4 und 5 sind relevant. Kann ein Rohrtyp in einer Zulassung nicht gefunden werden, so gibt es keine Möglichkeit eine zugelassene Abschottung mit dieser Kombination herzustellen. Die Annahme, dass ein Rohrtyp einem anderen sehr ähnlich ist, kann trügerisch sein und zum Versagen der Schottung führen. Im Grundsatz darf ein Rohr nicht mit einer Manschette geschottet werden, die nicht ausdrücklich für dieses Rohr zugelassen ist. Keinesfalls sollte von einem Ausführenden über den Weg einer nicht wesentlichen Abweichung eine solche Kombination freigezeichnet werden. Aus der elementaren Bedeutung des Rohrtyps für die Auswahl der passenden Brandschutzmanschette folgt auch, dass bei einem Wechsel dieses Typs die Auswahl neu zu erfolgen hat. Dies gilt natürlich auch bei Änderungen sonstiger relevanter Komponenten, inkl. des durchdrungenen Bauteils (Aufbau, Baustoffe usw.). b. Durchdrungenes Bauteil Als nächstes stehen zwei Entscheidungen an:
  1. Wird eine Wand oder Decke durchdrungen?
  2. Wie ist deren Aufbau?  
Auch eventuelle Sonderbauteile, wie z.B. Holzbalkendecken oder leichte Trennwände mit einer Konstruktion, für die ein eigenes abP vorliegt, müssen identifiziert werden. Exemplarisch wird hier von einer Wand ausgegangen, sodass im Beispiel die Anlage 4 relevant ist. Dort findet sich im Kopf der abgebildeten Tabelle ein Hinweis auf die Mindestdicke des Bauteils, hier 10 cm. Weitere Informationen, wenn diese notwendig sind, finden sich im Textteil der Zulassung unter Pkt. 1.2.1. bzw. 3.1.1. c. Einbaulage Die konkrete Situation des Rohres im Bereich der Durchdringung ist relevant. Ist eine solche Konstellation geprüft, bestanden und auch zugelassen?  Nicht jedes Rohr kann in jeder Einbausituation mit einer Brandschutzmanschette funktionssicher geschottet werden. Hier ist genaue Einzelfallprüfung wichtig: Wie wird durchgeführt? Gerade oder schräg usw.? Beispielhaft wird von einer geraden Durchführung mit einer Rohrdämmung aus Synthese-Kautschuk ausgegangen. d. Rohrdurchmesser und Isolierung Sodann kann in der ganz linken Spalte der Rohrdurchmesser (2) und in den beiden Spalten unterhalb der Einbausituation, die zulässige Wandungsstärke (3) (soweit für das konkrete Rohr maßgeblich), bzw. die zulässige Stärke der Synthese-Kautschuk Dämmung (4) abgelesen werden. Informationen zu zulässigen Dämmungstypen bzw. deren Ausführung finden sich unter Punkt 3.2.2 des Textteils, wie die Fußnote (5) ausweist. e. (Null-) AbständeGrundsätzlich gelten die Vorgaben, die unter Punkt 3.1.3 der jeweiligen Zulassung gemacht werden, die auf einer Veröffentlichung des DIBt vom 1.10.2013 beruhen. Nur über spezielle Nachweise, also in der Regel Brandversuche, kann belegt werden, dass sich die Abschottungen nicht wechselseitig negativ beeinflussen. Damit kann eine Verringerung des notwendigen Abstandes bis hin zum sogenannten Nullabstand erreicht werden. Die Abstände beziehen sich auf den Typen und die Größe der benachbarten Durchdringungen und gelten für Wand und Decke. Im hier behandelten Beispiel gibt es die folgenden Abstufungen: Gleicher Abschottungstyp à spezielle Abstandsregeln gem. Anlage 38, I und II Besonders geprüfte andere Abschottungen à spez. Abstandsregeln Anlage 38 – 40, III - XII Andere Kabel-/Rohrabschottung oder Öffnungen und Einbauten
  • unter 40 * 40 cm = größer 10 cm
  • über 40 * 40 cm = größer 20 cm
Es gibt aber den Fall der sog. geprüften und zugelassenen Nullabstände (zumeist nur Decken), um enge Belegungen von vertikalen Installationsschächten zu ermöglichen. Hierzu muss im Anhang 2 (Anlagen 2 – 27) für das jeweilige Rohr unter dem Punkt „Einbausituation“ nachgeschaut werden, welcher Punkt der Anlagen 38 bis 40 angewandt werden kann. Hier wird im Detail festgelegt, ob die Schottung mit einem reduzierten Abstand oder sogar gänzlich ohne Abstand zu den dort aufgeführten Bauprodukten eingebaut werden darf. An dieser Stelle ist die Auswahl einer zulässigen Kombination von durchdrungenem Bauteil, Rohr, Einbausituation und Manschette abgeschlossen. Autor: Carsten Janiec M.Sc. (Produktmanager Brandschutzsysteme DOYMA GmbH & Co) Den vollständigen und viele weitere Artikel über vorbeugenden Brandschutz finden Sie in dem gleichnamigen Sonderheft "Vorbeugender Brandschutz". Bilder:Abb.1: Curaflam® XSPro  und Holzbalkendecke (Bild: DOYMA GmbH)Abb.2-5:  Phasen der Abschottung bei einer Brandschutzmanschette (Bild: DOYMA GmbH)Grafik 1: Drei Schritte für eine zulassungskonforme Abschottung (Bild: DOYMA GmbH)Grafik 2: Bestandteile einer zulassungskonformen Abschottung (Bild: DOYMA GmbH)